Kontaktdaten Vorstand des Hochwildringes Gartow-Lüchow

Hochwildringleiter:

Michael Urbansky

Mittelweg 11

29471 Gartow

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Mobil: +49160-98268555

Stellvertretender Hochwildringleiter:

Hans-Jörg Pewsdorf

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Mobil: +49-171-7338085

Schriftführer:

Jonas Burkhardt

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Mobil: +49-151-10738069

Kassenwart:

Bjarne Schemionek

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Mobil: +49-157-35796633

 

Hier geht es zum erweiterten Vorstand des Hochwildringes Gartow-Lüchow anzeigen

 

Download der Satzung:

Unsere Satzung finden Sie hier 

Wegfall der Freigabe von Kahlwild ohne Abschussplan

Für Reviere ohne Abschussplan ist die Regelung von 2 Stück Kahlwild/Kälber von Rot-und Damwild im neuen Jagdgesetz gestrichen worden. In diesem Jagdjahr wird es keine Freigaben für genanntes Hochwild für Reviere ohne Abschussplan geben. Im nächsten Jagdjahr sind bei der unteren Jagdbehörde entsprechende Einzelpläne der Reviere (ohne Mitgliedschaften in Hochwildringen) einzureichen. Diese werden dann im Jagdbeirat behandelt.

(Quelle: Kreisjägermeister Rüdiger Schulz)

Afrikanische Schweinepest_ Entschädigung im ASP-Monitoring

Hinweis von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und folgende Klarstellung: "Nach Rücksprache mit dem ML ist es auch möglich für im Straßenverkehr verunfalltes Schwarzwild eine Zahlung im Rahmen der ASP-Aufwandsentschädigung zu erhalten. Wichtig ist, dass die Beprobung gemäß der Anlage I erfolgt. Die Dokumentation der ordnungsgemäßen Entsorgung kann auch darin bestehen, dass ein paar Fotos beigefügt werden, die z.B. das Vergraben des Stückes Schwarzwild im Revier widergeben. Nur bei Verdacht auf ASP sollten sich die Jäger mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen.

Bezüglich der fehlenden Möglich über die WilKEA-App entsprechende Meldungen gegenüber dem zuständigen Veterinäramt abzugeben, sind die Veterinärämter jetzt aufgefordert entsprechende Lösungen für die Jägerschaft bereit zu stellen." Die "ordnungsgemäße" Entsorgung und Dokumentation hierüber ist somit auch geklärt. Eine Schulung der Veterinärmediziner durch das Veterinäramt, damit auch die WILKEA-APP zum Einsatz kommen kann, ist angeschoben und soli zeitnah erfolgen.

(Quelle: Kreisjägermeister Rüdiger Schulz)

Afrikanische Schweinepest: Niedersachsen gewährt Aufwandsentschädigungen

Hannover. Die niedersächsische Landesregierung will Jägerinnen und Jäger für den zusätzlichen Aufwand in ihrer Arbeit entschädigen, der nötig ist, um das Risiko eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Schwarzwildbestand zu verringern.

Die neue Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für die Durchführung präventiver Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Nds. ASPEntschädVO) sieht vor, dass den Jagdausübungsberechtigten (JAB) bzw. Hundeführerinnen und Hundeführern (HF) eine Aufwandsentschädigung für die Durchführung präventiver Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken eines ASP-Ausbruchs im Schwarzwildbestand gewährt wird. Im Gegensatz zur früheren Aufwandsentschädigung der Vorgängerregierung werden die Aufwandsentschädigungen für den Abschuss von Schwarzwild jetzt zielgerichtet in gefährdeten Gebieten gezahlt und Mitnahmeeffekte, die der Landesrechnungshof bemängelt hatte, ausgeschlossen. 

Vorgesehen sind folgende Aufwandsentschädigungen:

150,00 Euro (bei Verwendung der WilKEA-App 175,00 Euro) Mehraufwandsentschädigung an den JAB für die Beprobung von verendeten und von erlegtem erkennbar krankem Schwarzwild

200,00 Euro Mehraufwandsentschädigung an den JAB für die Organisation von revierübergreifenden Bewegungsjagden auf Schwarzwild

30,00 Euro pro Hund an den HF bei revierübergreifenden Drückjagden

30,00 Euro pro erlegtem Stück Schwarzwild in einem von der obersten Jagdbehörde festgelegten Risikogebiet

Die Bewilligung der Aufwandsentschädigung erfolgt über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Die Anträge können dort zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres gestellt werden, das auf die Durchführung der jeweiligen Maßnahme folgt.

Hintergrund:

Aktuell gibt es keinen Fall von ASP in Niedersachsen. Sollte es in Niedersachsen oder in Grenznähe einen Fall geben, werden die oben erwähnten Risikogebiete benannt, in denen die Entschädigung gezahlt wird. 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren bzw. mit deren Kadavern. Sie kann aber auch durch die Aufnahme von Speiseresten oder indirekt z.B. über kontaminierte Fahrzeuge erfolgen. Die Übertragung durch den Kontakt mit dem Schweiß infizierter Tiere ist dabei allerdings der effizienteste Übertragungsweg. Die ASP endet für Schweine tödlich. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur ASP finden Sie hier und unter Tierseucheninfo.Niedersachsen.

 

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Die Wildtier-Koordinaten-Erfassungs-App (WilKEA)

Digitaler Probenbegleitschein – Probenerfassung für ASP, AK u.a. mittels einer App

Zur Vereinfachung des Verfahrens der Probenentnahme wurde die WilKEA entwickelt. Informationen, wie z.B. Koordinatenerfassung, Daten des Wildursprungsscheines etc. können damit digital und schnell mit dem Handy erfasst werden.

Registrierung

Zuvor ist eine Registrierung beim zuständigen Veterinäramt beim Landkreis Lüchow-Dannenberg erforderlich.

  • Der Jäger/die Jägerin füllt ein Antragsformular aus
  • gibt eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten 
  • sendet dies ans Veterinäramt 
  • das Veterinäramt vergibt eine Mitbenutzernummer 
  • Teilt die Zugangsdaten mit (Registrierungsnummer/Mitbenutzer/Password) 
  • und sendet die zurück an den Jäger/die Jägerin 

Probenentnahme und -erfassung

  • Das Smartphone registriert zunächst über GPS die Koordinaten des Fundortes
  • Der Wildkörper erhält eine Wildmarke mit einem QR-Code; dieser Code wird mit dem Smartphone eingescannt
  • Angaben zu Wildart, Gewicht, Geschlecht können mittels Auswahlfeldern gemacht werden.
  • Probenentnahme (z.B. Blutprobe) ; Probenbehälter mit Barcode; dieser Barcode wird ebenfalls mit dem Smartphone eingescannt
  • Vollständigen Datensatz mittels Schaltfläche »Wildtiererfassung melden« in HIT-Datenbank übertragen
  • Probenbehälter an das zuständige Veterinäramt abgeben.

Weitere Infos:

Jagdstatistik Niedersachsen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Jagdausübungsberechtigten haben für ihren Jagdbezirk eine fortlaufend zu ergänzende digitale Streckenliste zu führen. Es ist zwingend erforderlich, dass immer beide Strecken, sowohl Schalenwild, als auch Haar- und Federwild bis zum 15. Februar eines jeden Jahres abgeschlossen werden. Die Jagdapp Niedersachsen steht den Jägerinnen und Jägern zum Download ab dem 16. Februar 2026 (Jagdjahr 2026/2027) zur Verfügung. Die Jagdapp Niedersachsen ist unter der Bezeichnung „Jagdonline“ zu finden und kann in den App Stores von Android und Apple (IOS) heruntergeladen werden. Nach dem Download können sich die Onlineverantwortlichen mit ihrer bekannten Kennung für die Jagdstatistik in der App anmelden.Vorab müssen das Bundesland und in einem weiteren Schritt die zuständige Jagdbehörde ausgewählt werden. Die Streckeneingabe kann zunächst nur von den onlineverantwortlichen Jägerinnen und Jägern durchgeführt werden. Mit einem späteren Update wird die Streckeneingabe auch für weitere Mitjägerinnen und Mitjäger ermöglicht.

Quelle : Thorsten Richter

             Landkreis Lüchow-Dannenberg

Bejagungsrichtlinie Hochwildring Gartow-Lüchow

Sehr konträr wurde die im letzten Jahr fast schon traditionelle Aufhebung des Nachtjagdverbotes auf Rotwild und auch auf Damwild diskutiert.

Es bleibt bei der gesetzlichen Regelung, dass Rot- (und auch Damwild) nur bei Tageslicht (in der Zeit von 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang und 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang) bejagt werden darf. In Fällen starker Wildschäden oder deutlicher Mängel bei der Erfüllung der Abschusspläne (im Hochwildring) können Ausnahmeregelungen beantragt werden. 

Gründe:

Die Biologie des Rotwildes verlangt Ruhezeiten, Ruheräume und Bewegungsfreiheit. 

Die neuen Jagdzeiten auf Rotwild wurden vom Gesetzgeber um 6 Wochen (!) verlängert. 

Die neuen Möglichkeiten der Nachtsicht- und Nachtzieltechnik für Schwarzwild erhöhen den allgemeinen Jagddruck zu Nachtzeiten erheblich.  

Nennenswerte Wildschäden durch Rotwild sind derzeit nicht gegeben. 

 

Download Link Bejagungsrichtline Hochwildring Gartow-Lüchow

Muster Wildfolgevereinbarung

§ 27 NJagdG - Wildfolge, Tierschutz

(aktuelle Fassung)

Wechselt krankgeschossenes Wild in einen Nachbarjagdbezirk, so hat die zur Jagd befugte Person, die geschossen hat (Schützin oder Schütze), oder in deren Auftrag eine zur Jagd befugte Begleitperson die Stelle, an der das Wild über die Grenze gewechselt ist, kenntlich zu machen und eine im Nachbarjagdbezirk zur Jagd befugte Person (Jagdnachbarin oder Jagdnachbar) unverzüglich zu benachrichtigen. Die Jagdnachbarin oder der Jagdnachbar hat die Nachsuche unverzüglich selbst oder durch eine beauftragte Person fortzusetzen. Die Schützin oder der Schütze oder die Begleitperson soll sich an der Nachsuche beteiligen.

Download der Formulare hier:

Muster Wildfolgevereinbarung Nds. Forstamt Göhrde

Muster Wildfolgevereinbarung allgemein