Einladung zur Mitgliederversammlung und Hegeschau 2026
Gartow den 24.02.2026
Einladung zur Mitgliederversammlung und Hegeschau
am Samstag, den 14.3.2026 um 14:00 Uhr in 29491 Prezelle
Ort: ,,Prezeller Dorfkrug"
Kontaktdaten Vorstand des Hochwildringes Gartow-Lüchow
Hochwildringleiter:
Michael Urbansky
Mittelweg 11
29471 Gartow
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Mobil: +49160-98268555
Stellvertretender Hochwildringleiter:
Hans-Jörg Pewsdorf
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Mobil: +49-171-7338085
Schriftführer:
Ulrich von Mirbach
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Telefon: 05846-1269
Mobil: +49-171-9833166
Kassenwart:
Bjarne Schemionek
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Mobil: +49-157-35796633
Hier geht es zum erweiterten Vorstand des Hochwildringes Gartow-Lüchow anzeigen
Download der Satzung:
Unsere Satzung finden Sie hier
Gartow den 24.02.2026
Einladung zur Mitgliederversammlung und Hegeschau
am Samstag, den 14.3.2026 um 14:00 Uhr in 29491 Prezelle
Ort: ,,Prezeller Dorfkrug"
Digitaler Probenbegleitschein – Probenerfassung für ASP, AK u.a. mittels einer App
Zur Vereinfachung des Verfahrens der Probenentnahme wurde die WilKEA entwickelt. Informationen, wie z.B. Koordinatenerfassung, Daten des Wildursprungsscheines etc. können damit digital und schnell mit dem Handy erfasst werden.
Registrierung
Zuvor ist eine Registrierung beim zuständigen Veterinäramt beim Landkreis Lüchow-Dannenberg erforderlich.
Probenentnahme und -erfassung
Weitere Infos:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Jagdausübungsberechtigten haben für ihren Jagdbezirk eine fortlaufend zu ergänzende digitale Streckenliste zu führen. Es ist zwingend erforderlich, dass immer beide Strecken, sowohl Schalenwild, als auch Haar- und Federwild bis zum 15. Februar eines jeden Jahres abgeschlossen werden. Die Jagdapp Niedersachsen steht den Jägerinnen und Jägern zum Download ab dem 16. Februar 2026 (Jagdjahr 2026/2027) zur Verfügung. Die Jagdapp Niedersachsen ist unter der Bezeichnung „Jagdonline“ zu finden und kann in den App Stores von Android und Apple (IOS) heruntergeladen werden. Nach dem Download können sich die Onlineverantwortlichen mit ihrer bekannten Kennung für die Jagdstatistik in der App anmelden.Vorab müssen das Bundesland und in einem weiteren Schritt die zuständige Jagdbehörde ausgewählt werden. Die Streckeneingabe kann zunächst nur von den onlineverantwortlichen Jägerinnen und Jägern durchgeführt werden. Mit einem späteren Update wird die Streckeneingabe auch für weitere Mitjägerinnen und Mitjäger ermöglicht.
Quelle : Thorsten Richter
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Sehr konträr wurde die im letzten Jahr fast schon traditionelle Aufhebung des Nachtjagdverbotes auf Rotwild und auch auf Damwild diskutiert.
Es bleibt bei der gesetzlichen Regelung, dass Rot- (und auch Damwild) nur bei Tageslicht (in der Zeit von 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang und 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang) bejagt werden darf. In Fällen starker Wildschäden oder deutlicher Mängel bei der Erfüllung der Abschusspläne (im Hochwildring) können Ausnahmeregelungen beantragt werden.
Gründe:
Die Biologie des Rotwildes verlangt Ruhezeiten, Ruheräume und Bewegungsfreiheit.
Die neuen Jagdzeiten auf Rotwild wurden vom Gesetzgeber um 6 Wochen (!) verlängert.
Die neuen Möglichkeiten der Nachtsicht- und Nachtzieltechnik für Schwarzwild erhöhen den allgemeinen Jagddruck zu Nachtzeiten erheblich.
Nennenswerte Wildschäden durch Rotwild sind derzeit nicht gegeben.
Download Link Bejagungsrichtline Hochwildring Gartow-Lüchow
§ 27 NJagdG - Wildfolge, Tierschutz
(aktuelle Fassung)
Wechselt krankgeschossenes Wild in einen Nachbarjagdbezirk, so hat die zur Jagd befugte Person, die geschossen hat (Schützin oder Schütze), oder in deren Auftrag eine zur Jagd befugte Begleitperson die Stelle, an der das Wild über die Grenze gewechselt ist, kenntlich zu machen und eine im Nachbarjagdbezirk zur Jagd befugte Person (Jagdnachbarin oder Jagdnachbar) unverzüglich zu benachrichtigen. Die Jagdnachbarin oder der Jagdnachbar hat die Nachsuche unverzüglich selbst oder durch eine beauftragte Person fortzusetzen. Die Schützin oder der Schütze oder die Begleitperson soll sich an der Nachsuche beteiligen.
Download der Formulare hier:
Muster Wildfolgevereinbarung Nds. Forstamt Göhrde
Muster Wildfolgevereinbarung allgemein
"Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, muss die zur Beseitigung der Gefahr erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um andere vor Schaden zu bewahren."