Wildfolgevereinbarung

Durch die Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetztes (NJagdG§27) ergeben sich Änderungen zur Wildfolge über die eigene Reviergrenze hinaus.
Krankes Wild, welches aus dem eigenen in das Nachbarrevier wechselt, darf nur noch bis zur Reviergrenze nachgesucht werden. Anschließend ist der Reviernachbar unverzüglich zur weiteren Nachsuche verpflichtet. Befindet sich das Stück in Sichtweite hinter der Reviergrenze, so muss es erlöst werden und kann geborgen werden.

Für die Statistik (Abschussplan) wird das Stück dem Revier angerechnet, in dem es krankgeschossen wurde. Das Wildbret ist dem Revier anzurechnen, in dem das Stück zur Strecke kam.

Um Verzögerungen bei der Nachsuche im Sinne des Tierschutzgesetztes zu vermeiden und dieser gesetzlichen Regelung zu entgehen, empfehlen wir jedem Revierinhaber mit seinen Reviernachbarn eine Wildfolgevereinbarung schriftlich zu abzuschließen. 

Ein Muster für eine Wildfolgevereinbarung finden Sie hier zum Download.

Abweichende Vereinbarungen sind zulässig, sofern sie den Tierschutz nicht einschränken und schriftlich durch die Jagdausübungsberechtigten festgehalten wurden.

(Quelle: Auszug aus §27 NJagdG (Stand 15.Juli 2022); https://jaegerschaft-uelzen.net/2023/01/wildfolgevereinbarung/)

HWR Oberer Drawehn

Kontaktdaten des Hochwildringes Oberer Drawehn

Vorsitzender:
Jörg Frommhagen
Tel.: 0171/2274805
Fax: 05803/1410
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Stellv. Vorsitzender:
Harald Fricke
Tel.: 05861/986345
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Kassenwartin:
Anna-Kristin Schwake
Im Dorf 4
29571 Rosche
Tel:
E-Mail:

Schriftführer:
Marcel Frommhagen
Lutherstraße 12
29571 Rosche
Tel: 05803/372
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Weiteres Vorstandsmitglied:
Gerhard von Estorff
Tel: 05803/420

 

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