Kontaktdaten des Hochwildringes Göhrde - Ihr kurzer Draht zum HWR

Vorsitzender: Peter Pabel
Tel.: 05855 / 97 87 22
Fax 05855 / 97 87 55
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Stellv. Vorsitzender Hermann Saucke
Tel: 05851 / 1289

Geschäftsführerin: Sabine Schüssler
Plumbohm 1, 29473 Göhrde
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Tel: 05862 / 98 75 16
Fax: 05862 / 98 56 58

Unsere Satzung finden Sie hier!

Blauzungenvirus nachgewiesen - Landkreis Lüneburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einem Schaf im Landkreis Lüneburg aus der Samtgemeinde Dahlenburg ist das Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen worden. Dies ist der erste Erregernachweis im Landkreis Lüneburg. Menschen, Schweine, Pferde, Vögel und Fleischfresser (Hunde, Katzen, Marder usw.) erkranken an dem Virus nicht. Es betrifft die Wiederkäuer und damit auch z.B. Muffel-, Reh-, Rot- und Damwild. Symptome sind Erosionen und Pusteln im Äserbereich sowie Speichelfluss, Schwellungen der Lippen, des Kopfes sowie im Kehlgangsbereich. Auch können Lahmheiten als erstes Symptom auftreten. Der Kronsaum an den Schalen ist gerötet. Sofern entsprechende Symptome bei Wildtieren auftreten, informieren Sie bitte das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg und entnehmen Sie geeignete Proben (EDTA-Blutproben oder Lymphknoten und Milz), um sie ebenfalls dem Veterinäramt zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf www.landkreis-lueneburg.de/presse
 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hinnerk Zobel

Waffenbehörde

Landkreis Lüneburg

 

ASP Virus Einschleppung nach Niedersachsen verhindern

 

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und   Verbraucherschutz  

 

 20. Juni 2024

 

ASP: Virus-Einschleppung nach Niedersachsen verhindern Nach Ausbruch der Seuche in Hessen: Appell der Landesjägerschaft und des  Agrarministeriums 

 

Hannover. Im hessischen Landkreis Groß-Gerau wurde am 15. Juni 2024 die Afrikanische  Schweinepest (ASP) bei einem krank erlegten Wildschwein festgestellt. In Hessen wurde somit  erstmals ein Wildschwein positiv auf die Seuche getestet. Vor diesem Hintergrund appellieren  das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)  und die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) an Jagdausübende sowie Schweine haltende  Betriebe um eine erhöhte Wachsamkeit und die strenge Einhaltung von  Biosicherheitsmaßnahmen. 

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Ein ASP-Ausbruch in Niedersachsen hätte nicht  nur große wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Betriebe, sondern wäre auch mit  großem Tierleid verbunden. Deshalb müssen wir alles dafür tun, um die Einschleppung des  Virus‘ zu verhindern. Parallel arbeitet mein Haus fortlaufend an Lösungen, um die Folgen bei  einem möglichen erneuten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Niedersachsen so gut  wie möglich abzufedern.“  

Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., ergänzt:  „Die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen sind seit Jahren für das Thema ASP sensibilisiert.  Das bedeutet, dass wir nicht nur das Schwarzwild intensiv bejagen, sondern auch höchste  Wachsamkeit in Bezug auf die Präventionsmaßnahmen walten lassen. Am Ende gilt es  insbesondere auch den Transitverkehr zu informieren und aufzuklären, denn bereits ein  unachtsam weggeworfenes Wurstbrötchen, in dem das Virus steckt, kann schon zur Verbreitung der Seuche beitragen“.

In Niedersachsen unterstützt die Landesjägerschaft die ASP-Prävention durch eine intensive  Bejagung des Schwarzwildes, durch die Teilnahme an der ASP-Sachverständigengruppe des  Landes sowie die kontinuierliche Information der Jägerinnen und Jäger über die Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen. Zudem beteiligen sich die niedersächsischen Jägerschaften an den  regelmäßig stattfindenden Übungen auf Landkreisebene und bringen dort ihre Expertise ein. 

Auch verstärkte Fallwildsuchen und das Beproben von Schwarzwild gehören zu diesen  Präventionsmaßnahmen.  

Für Jägerinnen und Jäger, die außerhalb Niedersachsen zur Jagd gehen, gilt:  

Grundsätzlich sollten Jagdeinsätze in Regionen, die an die eingerichtete infizierte Zone in 

Hessen und Rheinland-Pfalz angrenzen, vermieden werden. Das trifft auch auf Regionen in  Brandenburg und Sachsen zu, in denen der ASP-Erreger weiterhin in der Wildschweinpopulation vorhanden ist. Dort erlegtes Schwarzwild sollte erst nach einem negativen Test auf Afrikanische  Schweinepest nach Niedersachsen gebracht werden. Es gilt darauf zu achten, dass unter  anderem auch Waffen, Kleidung und Jagdhunde desinfiziert bzw. gewaschen werden. Weitere  Jagdeinsätze sollten frühestens nach zwei Tagen erfolgen. Da das Virus sehr stabil ist, bleibt es  in der Umwelt sehr lange infektiös und kann durch bestimmte Fleischprodukte, aber auch durch  kontaminiertes Futter, Fahrzeuge, Kleidung oder Werkzeuge übertragen werden. 

Schweine haltende Betriebe sollten insbesondere folgende Punkte beachten:  

  1. Darauf achten, dass kein Virus in den Bestand getragen wird (zum Beispiel durch

Kleidung und Schuhe). Bekleidung, die im Stall getragen wird, sollte nicht außerhalb des Stalls getragen werden.   

  1. Kein Einbringen von Grasschnitt, Feldfrüchten oder ähnlichem Futter sowie Einstreu aus

infizierten Zonen, bzw. Sperrzonen.  

  1. Schweinehalter, die zudem Jagdausübende sind, sollten die Gefahren einer

Einschleppung des ASP-Virus durch ihre Fahrzeuge, Kleidung, Hunde oder durch den  Kontakt zu ihren Tieren besonders beachten. 

 

Im Hinblick auf die nahende Ferienzeit appellieren ML und LJN auch an Bürgerinnen und  Bürger. So sollten keine Fleischprodukte oder Wurstbrote unachtsam in der Natur entsorgt  werden, um zu verhindern, dass sie von Wildschweinen aufgenommen und das Virus so weitergetragen werden könnte.  

Hintergrund:  

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für den Menschen ungefährliche, aber für  Schweine in der Regel tödliche Seuche. Durch den Verzehr von (Wild-) Schweinefleisch können  sich Menschen nicht anstecken. In Niedersachsen war die Seuche im Juli 2022 im Landkreis  Emsland in einem Schweine haltenden Betrieb ausgebrochen. Trotz intensiver Untersuchungen  und Nachforschungen konnten weder der Eintragsweg des Virus noch die Herkunft des Erregers  nachgewiesen werden. Das Geschehen war am 5. Oktober 2022 beendet.  

  

Unter Leitung des ML und Geschäftsführung des LAVES wurde in Niedersachsen bereits im Jahr 2014 eine niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe eingerichtet. Diese multidisziplinär  besetzte Arbeitsgruppe befasst sich intensiv mit Vorbereitungen auf ein mögliches ASP- Geschehen bei Wildschweinen in Niedersachsen. Mit der Schlacht-, Verarbeitungs- und  Vermarktungswirtschaft befindet sich das ML im Austausch, um im Ausbruchsfall die Abnahme  von Schweinen zur Schlachtung und die Verarbeitung und Vermarktung weiter zu verbessern.  Außerdem finden regelmäßig Tierseuchenübungen statt. In diesem Jahr ist wiederum eine 

Übung zur Bekämpfung der ASP geplant. Zudem soll erstmalig eine Übung stattfinden, an der  auch die Schlacht-, Verarbeitungs- und Vermarktungswirtschaft teilnehmen sollen.   

 

 

Nr. 60/24 Natascha Manski

Kommunikation I Presse  

Calenberger Straße 2, 30169 Hannover

Tel.: (0511) 120-2137 Fax: (0511) 120-2382

www.ml.niedersachsen.de 

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Informationsblätter mit wichtigen Hinweisen über Hygienemaßnahmen, zur Biosicherheit und zum aktuellen Seuchengeschehen sind auf folgenden Internetseiten zu finden: 

 

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/afrik anische_schweinepest/wildschweine/afrikanische-schweinepest-207141.html   

 

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/afrik anische_schweinepest/hausschweine/afrikanische-schweinepest-207147.html   

 

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/afrik anische_schweinepest/afrikanische_schweinepest/afrikanische-schweinepest- 207148.html#:~:text=Bei%20gehaltenen%20Schweinen%20werden%20seit,L%C3%A4ndern%2 0F%C3%A4lle%20von%20ASP%20festgestellt 

Jagdkonzept 2024

Hochwildring  Göhrde  Jagdkonzept 2024

Status: Verfasser Peter Pabel  

Abstimmung im erweiterten Vorstand Februar 2024

Beschlossen auf der MV am 2.3.2024 

 

 I. Präambel Aktuelle Rahmenbedingungen 

Äußere Organisation, Situation unserer Wildbestände I

II.Verbindliche Grundsätze

Innere Organisation, Bejagungsplan und Freigaben, Bejagungsrichtlinien 

III.      Handlungsempfehlungen 

Bejagungsempfehlungen für die Wildarten, Richtlinien für revierübergreifende

Gemeinschaftsjagden 

 

Präambel 

Die Erstellung eines Jagdkonzeptes ist verbindliche Aufgabe nach § 3. 1 der Satzung.  Dieses Konzept hat zum Ziel, die jagdlichen Gegebenheiten speziell im Hochwildring  Göhrde zu beschreiben, zu regeln und zu entwickeln. Es wird jährlich überprüft und  den jeweils aktuellen Bedürfnissen angepasst. Die Leitwildarten sind Rot- und Damwild. Die Mehrheit der Reviere beheimatet eine dieser Hochwildarten als Stand-  oder regelmäßiges Wechselwild. Die Jagdstrategien sind auf die Bedürfnisse dieser  Wildarten auszurichten. 

Jagdliche Regelungen, die kraft Gesetz oder Verordnung ohnehin verbindlich sind,  werden nicht Inhalt dieses Konzeptes. Der Hochwildring hat als Kernaufgabe die  großräumige und wildbiologisch angepasste Bewirtschaftung unserer Hochwildarten  nach einheitlichen Grundsätzen. Als anerkannte Hegegemeinschaft übernimmt der  Hochwildring Aufgaben der drei Jagdbehörden. Eine Mitgliedschaft bietet den  Einzelrevieren etliche Vorteile, insbesondere über die Poolfreigaben. Sie ist neben den

Rechten jedoch auch mit Pflichten verbunden, die in der Satzung und diesem  Jagdkonzept geregelt sind. 

I. Aktuelle Rahmenbedingungen

Der Hochwildring Göhrde ist eine Anerkannte Hochwildhegegemeinschaft nach § 17 NJagdG auf einer Fläche von rd. 91.000 ha in 3 Landkreisen. Aufsichtsführende  Jagdbehörde ist der Lkr. Lüchow- Dannenberg. Die Zusammensetzung des erweiterten  Vorstandes gewährleistet die paritätische Beteiligung der Landkreise.  

Beteiligt sind 2 Forstämter der Landesforsten sowie 7 Hegeringe, diese räumlich  aufgeteilt in 9 Freigabegruppen. Zurzeit haben rd. 300 Einzelreviere im Verbund eine  Mitgliedschaft im Hochwildring Göhrde. Die äußeren Grenzen sind per Satzung geregelt und mittels Karte dargestellt. 

Als wesentliche Säulen künftiger Strategien im Hochwildring lassen sich mit gewissen  räumlichen Schnittmengen ein Rotwildgebiet im Osten des Hochwildringes und ein  Damwildgebiet im Westen definieren. Mit der wolfsbedingt erhöhten Mobilität dieser  Wildarten können und sollen die traditionellen Kerngebiete oder im Umkehrschluss  rot- und damwildfreie Zonen innerhalb des Hochwildringes nicht abgegrenzt werden.  Die breitere Raumnutzung entspricht dem natürlichen Verhalten von Rot- und Damwild in Wolfsgebieten.  

Situation der Wildbestände im Jahr 2024 

Rotwild: Die Einschätzung der Bestandeshöhe ist nach wie vor schwierig. Auch in  diesem Jahr wurden die Sichtungen von Rotwild auf den Bewegungsjagden  dokumentiert und mit weiteren Bestätigungen durch Sichtungen und  Fotofallennachweisen zusammengetragen und ausgewertet. Der Gesamtbestand in  dem Kerngebiet des HWR lässt sich auf 300 bis 320 Stück Rotwild beziffern (inkl. einer  angenommenen Dunkelziffer von 50 bis 70 Stück). Dies entspricht einer Wilddichte von nur etwa 1,3 Stück je 100 ha. Es ist zu beachten, dass eine solche Herleitung mit  gewissen Unsicherheiten behaftet ist.  Der Rotwildbestand ist innerhalb seines  Lebensraumes nach Rückkehr des Wolfes deutlich mobiler und rudelt sich stärker.  Dementsprechend kommt es punktuell zu Wildschäden, die in Gänze betrachtet nach  Rücklauf aus den FGG als gering eingestuft werden können. Es gibt spürbare  Entnahmen durch Wolfsrisse insbesondere beim Jungwild.  

Die Strecke des JJ 2023 beträgt nur noch 49 Stück Rotwild (Vorjahr 63). Das ist das mit  Abstand niedrigste Ergebnis seit Aufzeichnung der Strecken im HWR. Allerdings hat sich der Hochwildring in diesem Jahr auch selber begrenzt. Das Rotwild ist heimlich  geworden. ASP- Vorsorge, intensive Nachtjagd auf Schwarzwild und ein  allgegenwärtiger Erholungsdruck sind menschengemachte Komponenten, die mit der  Biologie des Rotwildes nicht im Einklang stehen. Daher ist ein Netz an Ruhezonen auch außerhalb der großen Waldgebiete unbedingt erforderlich.  

Damwild: Das reduzierte Vorkommen beschränkt sich mittlerweile im Wesentlichen auf den westlichen Bereich des Hochwildringes (Lkr. Lüneburg und Uelzen). In der  zentralen Göhrde sowie in den südlich gelegenen HR Zernien und Himbergen kommt  Damwild fast nicht mehr vor. Nach dem Muffelwild ist das Damwild die zweite Wildart, die nach Rückkehr des Wolfes in der zentralen Göhrde als Standwild verschwunden ist. Es zeigt seit der Rückkehr des Wolfes ebenfalls eine geringere Standorttreue und taucht unvermittelt in neuen Revieren auf. Der Gesamtbestand des HWR kann derzeit  keineswegs als gesichert angesehen werden. Die letztjährige Strecke ist mit nur noch 24 Stück weiterhin zurückgegangen (Vorjahr 36). Die Entwicklungen sollen aufmerksam beobachtet, die Freigaben der jeweiligen Situation so angepasst werden,  dass das Vorkommen in seinem Bestand bewahrt werden kann.  

In bisher damwildfreien Forstorten der Landesforsten dürfen keine neuen Bestände  aufgebaut werden.  

Schwarzwild: Im JJ 22/23 hatten wir einen starken Streckeneinbruch zu verzeichnen.   Mittlerweile lassen sich die Ursachen recht konkret den Witterungsverläufen während  der Frischzeit zuordnen. In diesem Jagdjahr befinden wir uns mit 1.610 Sauen wieder im Aufwärtstrend, sind jedoch von den Spitzenstrecken noch weit entfernt.   Rottenverbände werden offensichtlich dennoch unabhängig von der Bestandesdichte  größer, die Bejagung dementsprechend schwieriger. Dies mag zum Teil ein Einfluss des Wolfes sein, liegt sicherlich auch an der scharfen Bejagung aller Altersklassen und der  Wirksamkeit der Nachtzieltechnik. Die Strecken der Bewegungsjagden sind tlw. gering  und unstet. Die Bereitschaft zur Ausrichtung von Bewegungsjagden sinkt, ist jedoch im  Sinne einer guten und effektiven Schwarzwildbejagung unabdingbar.  Nachbarschaftliche Hemmnisse sollten dabei unbedingt überwunden werden.  

Ein größerer ASP- Verdachtsfall anlässlich einer revierübergreifenden Jagd mit vielen  Jagdteilnehmern hat Anfang November für viel Aufregung gesorgt, sich glücklicherweise aber nicht bestätigt. Ein Ausbruch der ASP würde das Jagdkonzept  sofort und vermutlich langfristig dominieren. 

Wolf: Mittlerweile gibt es im Bereich des Hochwildringes vier reproduzierende  Wolfsrudel. Der Einfluss auf die Bestandeshöhe der Hochwildarten im HWR –  insbesondere bei Rot- und Damwild ist spürbar. Eine zunehmende Veränderung gibt es im Raum- Zeit- Verhalten der Hochwildarten sowie in der Rudel- / Rottenbildung. Das  Weniger an Wild rudelt sich stärker und ist unstet. Wer z.B. wochenlang kaum Sauen im Revier hatte, ist plötzlich mit starken Rotten konfrontiert. Dies wiederum führt  punktuell zu ungewohnten Wildschäden. Wichtig ist die Teilnahme der Jäger am  Wolfsmonitoring. Wir verfügen i.d.R. über die meisten und besten Hinweise zu den  Wolfsvorkommen und müssen diese auch regelmäßig einbringen.  

Resümee: Die Wilddichten der Hochwildarten sind derzeit überwiegend gering. Rot-  und Damwild ist in für die land- und forstwirtschaftlichen Bedürfnisse angemessenen,  aber wildbiologisch ausreichend stabilen Populationen zu erhalten und in seiner  Bestandesstruktur artgerecht zu entwickeln. Unbenommen davon ist ein Regulativ  nennenswerter Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft.  

Schwarzwild ist weiterhin mit effektiven Jagdmethoden durchaus scharf, aber  waidgerecht zu bejagen.  

Ein Bejagungserfolg auf Hochwild per Einzeljagd ist immer mehr ein Zufallsergebnis.  Aber auch die Strecken der großräumigen Drückjagden sinken nicht nur, sondern  schwanken sehr viel stärker als in der Vergangenheit. Die Bereitschaft der  Revierinhaber, den hohen Aufwand an Vorbereitungen für gute Bewegungsjagden auf  sich zu nehmen, sollte dennoch aufrechterhalten werden. 

Auch weiterhin brauchen wir die Informationen und Hinweise zu den  Wildstandsentwicklungen. Die Wildzählungen auf den größeren Jagden sollen nach  bewährtem Muster weitergeführt werden. 

Der Hochwildring hat aufgrund seiner großräumigen und bewährten Organisation gute Voraussetzungen, auch unter den veränderten Rahmenbedingungen die Umsetzung  des Jagdkonzeptes zu gewährleisten.

II: Grundsätze - Verbindlich

Erstellung und Umsetzung des dreijährigen Abschussplanes 

Der HWR ist mit dem laufenden 3- Jahresplan der Bestandes- und Streckenentwicklung gefolgt. Der Beschluss durch die Mitgliederversammlung 2023 sieht jedoch  Freigabemechanismen vor, die auch in dem 3- Jahres- Zeitraum eine Anpassung in  beide Richtungen an veränderte Situationen ermöglichen. Dies ist mit der Jagdbehörde Lüchow- Dannenberg im Vorfeld abgestimmt. 

Der laufende 3- jährige Bejagungsplan des Hochwildringes ist nach Freigabegruppen  (FGG) und Jahren gegliedert. Wechselwildbereiche der jeweiligen Wildart profitieren  von einer gemeinsamen Gruppenfreigabe. Wir bewirtschaften einen gemeinsamen  Bejagungsplan für den gesamten Hochwildring. Die anerkannte Hegegemeinschaft ist  verpflichtet, die plangerechte Erfüllung, aber auch eine Einhaltung der Freigaben in  seiner Gesamtheit zu gewährleisten. Dies wird in unserer Struktur auf großer Fläche  durch die Poolbildungen und Umverteilungsmechanismen ermöglicht. Die Mitgliedsreviere partizipieren auf diese Weise weit über eine Einzelfreigabe  hinausgehend.  

Die FGG haben Vorschlagsrecht, die Beratung erfolgt im erweiterten Vorstand, die  Beschlussfassung über den dreijährigen Abschussplan durch die  Mitgliederversammlung. Die Inkraftsetzung erfolgt durch die aufsichtsführende  Jagdbehörde (Lkr. Lüchow- Dannenberg). Die Jagdbehörden der Lkr. Lüneburg und  Uelzen werden informell beteiligt.  

Die weitere Verteilung auf die Einzelreviere obliegt den Freigabegruppenleitern und  erfolgt nach örtlichen Verhältnissen. Sie hat möglichst großzügig zu erfolgen, so dass  eine grundsätzliche Erfüllung der Bejagungspläne nicht behindert wird.  

Im laufenden Jahr wird eine wesentliche Umverteilung zwischen den FGG innerhalb des genehmigten Gesamtbejagungsplanes durch den erweiterten Vorstand des HWR  beschlossen. Das gleich gilt für die Fortführung des Bejagungsplanes innerhalb des  genehmigten 3- Jahres- Zeitraumes. 

Unterjährige kleinere Veränderungen entscheidet der Vorsitzende des Hochwildringes  unter Berücksichtigung der Gesamterfüllung.  

Die Mitgliedsreviere erhalten innerhalb der Freigabegruppen eine Einzelfreigabe, sofern die lokalen Verhältnisse in den FGG nicht eine gemeinsame Bewirtschaftung  zulassen. Die Freigabegruppenleiter gewährleisten die Umsetzung der Beschlüsse des  erweiterten Vorstandes und die zeitnahe Information der Mitgliedsreviere, insbesondere auch die zügige Weitergabe von zusätzlichen Freigaben und Sperren.  Einrichtung einer Poolfreigabe für Rot- und Damwild. 

Freigabegruppen mit Wechselwildvorkommen von Rot- oder Damwild (z.B. Rotwild in  Reinstorf und Bevensen) haben wir nicht mehr mit sehr kleinen eigenen Freigaben  versehen, um den Gesamtplan nicht zu sehr aufzublähen. Diese FGG jagen direkt aus  dem Pool des HWR für diese Wildarten. Erlegungen aus dem Pool sind unverzüglich  auch an den HWR- Vorstand melden. Die FGG in den jeweiligen Kerngebieten können  bei Erfüllung ihrer eigenen Freigaben ebenfalls aus dem Pool jagen. Dies bedarf jedoch  der Zustimmung des Vorsitzenden.  

Meldepflicht und körperlicher Nachweis 

Die Mitgliedsreviere verpflichten sich grundsätzlich zur unverzüglichen Information der Freigabegruppe über die Erlegung von Rot- und Damwild, darüber hinaus zum 1.12.,  sowie zum 5.2. jeden Jahres pünktlich zur Übermittlung des Bejagungsergebnisses  ALLER Hochwildarten. Künftig wird von den Revierinhabern eine digitale Abschussliste  zu führen sein, die u.U. diese separaten Meldungen entbehrlich macht.  

Die Mitgliedsreviere verpflichten sich auf Anforderung durch die Vorstände von  Hochwildring oder Hegering zu einem unverzüglichen körperlichen Nachweis des erlegten Hochwildes gegenüber Vertretern der Bewertungskommission des  Hochwildringes (Vorsitzender des Hochwildringes und Hegeringleiter bzw. dem  jeweiligen Vertreter). In der Regel bleibt dies auf Rot- und Damhirsche der mittleren  und oberen Altersklasse beschränkt.  

Abschusssperren 

Die Festsetzung von Sperrzeiten obliegt den Hegeringen nach den örtlichen  Verhältnissen. Sie entstehen durch Vorstandsbeschluss. Grundsätzlich sollen sie die  Erfüllung der Bejagungspläne nicht unnötig erschweren. Sperrzeiten dienen der  gleichberechtigten Beteiligung der Reviere an den Hochwildfreigaben sowie der  Sanktionierung von Fehlabschüssen und Fehlverhalten. 

Beim Kahlwild und Hirschen der Jugendklasse sollen Sperrzeiten nur bei  nennenswerten Fehlabschüssen, -verhalten und nicht länger als 2 Jahre verhängt  werden. Richtige Hirschabschüsse in der mittleren und oberen Altersklasse sollten mit  kurzen Sperrzeiten von bis zu 3 Jahren belegt werden, Fehlabschüsse in diesen  Altersklassen bis zu 5 Jahren. 

Reuegelder 

Reuegelder können ebenfalls durch Beschluss der Hegeringvorstände zur  Sanktionierung von Fehlabschüssen und Fehlverhalten festgesetzt werden. Der  Hochwildring wird von den Hegeringen über Grund und Höhe der Reuegelder  informiert und führt eine Übersicht zur Orientierung der Hegeringe. Reuegelder  verbleiben in den Freigabegruppen. 

Trophäenschau 

Die Mitgliedsreviere verpflichten sich, die Trophäen von mehrjährigem Rot-und  Damwild sauber abgekocht und mit Anhängevorrichtung versehen auf der  Mitgliederversammlung auszustellen. Hirsche der mittleren und oberen Altersklasse  sowie zweifelhafte Hirsche der Jugendklasse (letztere nach Entscheidung FGG- Leiter)  sind mit ganzem Schädel incl. Oberkiefer auszustellen. Die Vorzeigung und Ausstellung von Jährlingen ist freiwillig, wenn sie in den Hegeringen erfolgt.  

Ebenfalls soll das Gewaff von Keilern ab einem Alter von 3 Jahren zusammen mit der  Zahnreihe des Unterkieferastes auf der Mitgliederversammlung ausgestellt werden.      

Wildfolge  

Die neue gesetzliche Wildfolgeregelung schränkt die Möglichkeiten des bisher  erlaubten Nachsuchenwesens zu Lasten des Tierschutzes ein. Über das bestehende  Gesetz hinausgehende freiwillige Wildfolgevereinbarungen müssen zwischen  benachbarten Revierinhabern abgeschlossen werden und bedürfen der Schriftform.  Der HWR bietet ein Muster dafür an. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung kann  nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Wildfolgeverträge ersetzen. 

Hundeeinsatz auf revierübergreifenden Jagden  

Werden auf Initiative des Hege- oder Hochwildringes revierübergreifende  Gemeinschaftsjagden durchgeführt, so dulden die Mitgliedsreviere des HWR eventuell überjagende Hunde jährlich auf 1 bis 2 dieser Gemeinschaftsjagden. 

Verstöße 

Verstöße gegen die Grundsätze werden angemahnt, können mit Sanktionen belegt  oder je nach Schwere gemäß der §§ 4 und 11 der Satzung sofort oder im  Wiederholungsfalle zum Ausschluss aus der Hegegemeinschaft führen. 

 

Bejagungsrichtlinien des Hochwildringes Göhrde

Übergeordnetes Ziel ist die waidgerechte Erfüllung der Abschusspläne (Zahl vor Wahl). Im Rahmen der Wahlmöglichkeiten soll vorrangig schwach bis durchschnittlich entwickeltes, zur Unzeit brunftendes / setzendes und altes Wild erlegt werden. 

Bejagungsrichtlinien Rotwild (letzte Änderung März 2015)

 

Altersklasse 

Alter 

Anteil

Bejagungsmerkmale

Männlich 

Jugendklasse 

Hirschkälber 

20 

 

1 - 3

15

Spießer und Hirsche ohne Krone

Mittlere Altersklasse

4 - 10

Hirsche ohne Krone,  

ab 8. Kopf auch Kronenzehner und 

einseitige Kronenhirsche 

   

5

Obere Altersklasse

11 und älter

 10

Weiblich 

Jugendklasse 

Kälber und  Schmaltiere 

 35  
 Altersklasse 2 und älter 15

Erläuterungen:  

  1. Drei Enden und mehr oberhalb der Mittelsprosse gelten als Krone.
  2. Bei den Rothirschen zählt jedes Ende über 5 cm (von innen gemessen) als Ende.
  3. In allen Altersklassen gehören Hirsche mit erheblichen Geweihmissbildungen (dazu zählennicht durch äußere Einwirkung beschädigte Enden) zu den Abschusshirschen. Bei einseitigen Stangenbrüchen wird die fehlende Stange wie die normal entwickelte gewertet. 
  1. Die entsprechende Alterklassenbezeichnung gilt auch für abnorme Rothirsche (z.B. Mönche,Einstangen-Hirsche) oder stark zurückgesetzte Rothirsche (z.B. Hirsche mit  Geweihstümpfen). Für erlegte Hirsche der oberen Altersklasse mit Geweihmerkmalen, die  schon in der Jugendklasse zum Abschuss berechtigen, kann ein weiterer Hirsch der oberen  Altersklasse freigegeben werden. 
  1. Hirsche der mittleren Altersklasse, die die Gütemerkmale der oberen Altersklasse aufweisen,werden auf die Freigabe der Hirsche der oberen Altersklasse angerechnet. 
  1. Ein Hirsch, der in der mittleren Altersklasse freigegeben wurde, jedoch durch sein Alter zuroberen Altersklasse zählt wird nicht als Abschussüberschreitung gewertet, wenn er die  Kriterien der mittleren Altersklasse erfüllt. 
  1. Ein Hirsch, der in der oberen Altersklasse freigegeben wurde, jedoch durch sein Alter zur mittleren Altersklasse zählt, wird ebenfalls nicht als Abschussüberschreitung gewertet, wenn er die Kriterien der mittleren Altersklasse erfüllt.  

                                                                

Bejagungsrichtlinien Damwild Stand (letzte Änderung März 2015) 

 

 

Altersklasse 

Alter 

Anteil % 

Bejagungsmerkmale

Männlich 

Jugendklasse 

20

Spießer und Hirsche bis ca. 7 cm  Schaufelbreite oder fehlender Aug- oder Mittelsprosse;  

1 - 2 

15

Mittlere Altersklasse 

3-7 

Hirsche mit einseitig erheblicher  Abweichung von der Vollschaufel (z.B. stark zerrissene oder tief eingeschnittene Schaufel) 

Obere Altersklasse 

Ab 8 

10 

 

Weiblich 

Jugendklasse 

 

35 

 
Mittlere und obere Altersklasse  
   

Punkt 3 – 7 der Erläuterungen für das Rotwild gelten analog für das Damwild.

 

III.      Handlungsempfehlungen 

Grundsätzlich hat sich das Intervalljagd- und Ruhezonenkonzept für die Hochwildarten bewährt. 

Durch die höhere Mobilität der Wildarten und durch größere Rudelverbände als  Reaktion auf den Wolf greift dieses Konzept nur noch bedingt. Wir leben vermehrt von zufälligen Wildbegegnungen. Eine planmäßige Bejagung wird erschwert. Rot- und  Damwild erscheint in Revieren, in denen es noch vor ein paar Jahren nicht  vorgekommen ist. In angestammten Kerngebieten des Rotwildes ist die Präsenz / die  Wilddichte dementsprechend niedriger. 

Bei allen 3 Hochwildarten sind spürbare Abgänge beim Jungwild zu verzeichnen. Die  Bejagung der Zuwachsträger muss insbesondere bei Rot- und Damwild auf der Basis  altersklassengerechter Bejagungspläne erfolgen. 

Ständiger Jagddruck und intensive, allgegenwärtige Nachtjagd stehen im deutlichen  Widerspruch zu den Bedürfnissen unserer Wildarten. 

Bejagungsempfehlung Rotwild 

Derzeit geht das Rotwild vermehrt „über Land“. Auch das Kahlwild nimmt einen  größeren Radius um die traditionellen Kernreviere an. Es trifft auf tlw. kleine Reviere,  die bislang wenig auf Rotwildjagd eingestellt waren. Es gilt, dem störungsempfind- lichen Rotwild auch abseits der großen bzw. fiskalischen Waldreviere Ruhezonen und  -phasen einzuräumen. Allgegenwärtige, beständige Einzeljagd rund um die Uhr quer  durch das Revier lässt diese Wildart noch heimlicher werden und provoziert  Wildschäden in den Einständen. Rotwild soll auf gemeinsamen Jagdintervallen  (Gruppenansitze auf größerer Fläche oder angepasste Bewegungsjagd) erlegt werden,  dazwischen sollen Ruhephasen eingeräumt werden. Ruhezonen mit Äsungsflächen  werden abgesehen von 1 – 2 Bewegungsjagden pro Jahr nicht bejagt. Kirrungen und  Nachtjagd sollen nicht in Rotwildeinständen betrieben werden. Schwerpunktjagd soll  dort stattfinden, wo Wildschäden entstehen oder vermieden werden müssen  (landwirtschaftliche Flächen, im Wald Verjüngungsbereiche). Bei geringen  Reviergrößen wird empfohlen, mit den Nachbarn verlässliche Absprachen zu einer  Zonierung des Jagdbetriebes zu treffen. 

Die natürlichen und jagdlichen Abgänge lagen in den letzten Jahren überwiegend in der Jugendklasse. Nicht selten gibt es die Situation, dass Kahlwildrudel vom jungen  Ende „leergeschossen“ werden. Es besteht das Risiko, dass der Kahlwildbestand  überaltert. Zudem wird das mittlerweile überaus heimliche Verhalten des Rotwildes  von sehr erfahrenen Alltieren geprägt. Daher soll versucht werden, gezielt und vor  allem auch tierschutzgerecht einen bestimmten Anteil an „alten Alttieren“ zu erlegen  und demgegenüber auch Schmaltiere in die Alterklasse einwachsen zu lassen. Auf diese Weise soll der Bestand verjüngt und im Verhalten allmählich neu tradiert werden.  

Nachtjagd auf Rotwild ist grundsätzlich im ganzen HWR verboten. Ausnahmen werden  von den Jagdbehörden lediglich in begründeten Einzelfällen genehmigt. 

Bejagungsempfehlung Damwild  

Das Damwild ist als Kulturfolger vergleichsweise störungsunempfindlich und deutlich  eher als das Rotwild in der Lage, in der Nähe des Menschen Einstände anzunehmen.  Aus diesem Grund war es vor der Rückkehr des Wolfes in der Lage, auch in waldarmer  Kulturlandschaft sehr dynamische Bestandesentwicklungen zu vollziehen. Im  Hochwildring Göhrde sind diese in der Vergangenheit nicht eingetreten. Hin und wieder kommt es zu Ausbrüchen aus Gehegen. Ausgebrochenes oder freigelassenes  Gehegewild soll erlegt werden. Dafür ergehen zusätzliche Freigaben. 

Auch das Damwild nimmt Ruhezonen und –zeiten an und lässt sich auf diese Weise mit jagdlichen Mitteln lenken. Die Einzeljagd kann gut in unsere ohnehin praktizierte  Konzentration auf wildschadensgefährdete Bereiche einbezogen werden. 

Die der Bestandesentwicklung folgende, reduzierte Damwildfreigabe sieht nur noch  eine zurückhaltende Bejagung der Zuwachsträger vor. 

Bejagungsempfehlung Schwarzwild 

Die Schwarzwildstrecken der letzten Jahrzehnte sind mit jährlichen Schwankungen  lange gestiegen. Aktuell sinken die Schwarzwildbestände. Damit sind die Jäger im HWR  ihren Verpflichtungen zur ASP- Vorsorge gut nachgekommen. Großräumige,  revierübergreifende Bewegungsjagden werden weiterhin empfohlen. Die guten  Beispiele erfolgreicher Jagden haben eins gemeinsam: Die beteiligten Reviere sind sich einig und verfolgen gemeinsam ein Ziel. Sie treffen verlässliche Absprachen und halten sich daran. Sobald sich einzelne Revierinhaber über das gemeinsame Interesse bewusst oder unbewusst hinwegsetzen, zerfallen diese revierübergreifenden Jagden  leicht. Häufige Fehler sind: Grenzbesetzungen, Missachtung der Sicherheitsbelange bei der Standplatzwahl, Missachtung der zeitlichen Absprachen – in der Regel durch zu  frühes Beziehen der Stände, Nichtbeteiligung beim Treiben – kein oder ungenügender  Hundeeinsatz, Missachtung der Freigaben, ausbleibendes oder ungenügendes  Nachsuchengeschehen. All diese Punkte können durch eine entsprechende,  nachbarschaftliche Vorbereitung vermieden werden. 

Die Monate Oktober bis Dezember sind für eine Schwarzwildbejagung zu nutzen. In  diesem Zeitraum soll das Schwarzwild scharf bejagt werden. Zu schonen sind die  Bachen führungsbedürftiger Frischlinge. Ende Dezember soll der intensive  Drückjagdbetrieb mit scharfen Hunden grundsätzlich abgeschlossen sein. Besondere  Vorsicht ist aus Tierschutzgründen bei der Nachtjagd im Frühjahr und Sommer geboten. 

 

Richtlinien für revierübergreifende Gemeinschaftsjagden (RÜGJ) im Hochwildring  Göhrde  Stand 2023 

Die gemeinsame Durchführung von Bewegungsjagden über die Reviergrenzen hinweg ist nach wie vor sinnvoll und wird daher vom Hochwildring unterstützt. Je kleiner die  einzelnen Reviere sind, umso wichtiger ist eine revierübergreifende Anlage mit  verlässlichen Absprachen. 

Derzeit wichtigste Aufgabe der RÜGJ im Hochwildring Göhrde ist die effektive Bejagung der Schwarzwildbestände. Dementsprechend wird die Jagd geplant und  ausgerichtet. Rehwild kann und sollte bei dieser Jagdart mit bejagt werden, für Rot-  und Damwild ist diese Ausrichtung bedingt geeignet.  

RÜGJ bieten die Möglichkeit, unser Schalenwild, insbesondere das Schwarzwild  gemeinsam effektiv und waidgerecht zu bejagen, damit Wildschäden zu vermeiden  und eine Seuchenvorsorge auf eine freiwillige und ethisch vertretbare Weise zu  betreiben. Demgegenüber bieten sie die Möglichkeit, ständigen Jagddruck in den  Revieren zu vermindern und Ruhezonen und –zeiten dort zu gestalten, wo  Wildschäden nicht im Fokus stehen. Das spielt insbesondere in den Rotwildrevieren  eine große Rolle. Effektive RÜGJ ermöglichen auch eine jagdliche Zurückhaltung in  sensiblen Zeiten (Setz- und Brutzeiten).  

Organisation: 

Beteiligung Benennung der Reviere XYZ (mit ungefährer Schützenzahl):  

- in Summe XX Reviere mit YYY Schützen und ZZZ ha  

Vorbereitung: 

   Auswahl der Stände i.d.R. weg von Wegen und Schneisen in die Bestände an die Wechsel in die dunklen Brücken, Stände frühzeitig auswählen und vorbereiten 

   Erfahrungswert für unsere Reviere ca. 1 Schütze auf 8 - 10 ha Waldfläche  

   Sicherheit: nach Möglichkeit Ansitzböcke (Hochsitze sind meist nicht geeignet), Kugelfang !!! vor allem beim Rotwild, zwingend Absprachen mit Nachbarn bei  grenznahen Ständen (näher als etwa 80 m an Grenze) 

   Planung gemeinsamer Hundeführergruppen / Treiberwehren 

   Wenigstens 2 bis 3 Wochen vorher Ruhe im Revier 

   Erstellung einer Handyliste mit Revierinhabern und Schweißhundeführern. 

   Gemeinsame Beschilderung der Straßen, ggf. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h beim Lkr. beantragen 

   Gemeinsames Schüsseltreiben? Gasthaus organisieren 

   Bei einer Vielzahl von Revieren empfiehlt sich die Bildung von Reviergruppen 

 

Innerhalb dieser Gruppen werden Sicherheitsfragen (Abstimmung der grenznahen  Stände), ausreichende Anzahl durchgehender Hundeführer (nicht unter 5 brauchbaren Hunden je 100 ha), die gemeinsame Begrüßung und das Strecke legen organisiert und  Jagdkarten für die nächste Besprechung vorbereitet. Geeignete Schweißhunde einplanen (mindestens 1 guter Schweißhund je 20 Schützen). Der Einsatz sollte zentral organisiert werden.  

 

Ablauf: 

   Begrüßung revierweise (außerhalb des Treibens) 

   Zeitgleiches Beziehen der Stände ab 9.30 Uhr 

   Treiben 10.00 – 12.-30 Uhr, nach 12.30 Uhr nur noch Fangschüsse auf kurze Entfernung 

   Ergänzend Stöberhunde vom Stand  

   Vor evtl. Nachsuchen Kontaktaufnahme mit Nachbarn 

   Versorgung und Strecke legen in den Reviergruppen 

   Gemeinsames Essen um XX Uhr (Reviere melden Teilnehmer im Gasthaus bis zum YY) 

Verantwortlicher Jagdleiter bleibt trotz Zusammenarbeit in Gruppen selbstverständlich der jeweilige Revierinhaber. 

Freigabe auf RÜGJ: 

Rot- und Damwild: 

Die lange gültige Poolfreigabe auf den RÜGJ seitens des HWR über mehrere  Freigabegruppen hinweg kann momentan angesichts der deutlich reduzierten  Freigabemöglichkeiten nicht mehr sinnvoll aufrechterhalten werden. Sobald 
erkennbar ist, dass die Substanz der Bestände erweiterte Freigaben erlauben, werden  auch die bisherigen Poolregelungen wiederhergestellt. 

Die Hochwildfreigabe auf RÜGJ ist zunächst innerhalb der FGG zu regeln.  Umverteilungen und bei Bedarf Entscheidungen im Einzelfall bleiben grundsätzlich  möglich. Tierschutz beachten: Aus Rudeln nur Kälber bejagen. Hirsche der mittleren  und oberen Altersklasse sind auf diesen Jagden grundsätzlich nicht freizugeben.   Schwarzwild: Scharfe Bejagung altersklassengerecht mit Schwerpunkt auf der  Jugendklasse. Sofern im Januar Drückjagden überhaupt noch durchgeführt werden  müssen, sollen nur nachgeordnete Stücke aus der Rotte freigeben werden. 

Rehwild soll in Synergie an diesen Jagdtagen mitbejagt werden. 

 

Tipps für die Jagdansage: 

  Jeder beachtet die Sicherheitsregeln und Vorgaben der UVV, insbesondere Warnkleidung.  

  Es ist zwingend auf Kugelfang zu achten, insbesondere bei Schüssen auf Rotwild vom Erdstand aus.  

  Treiber und Hundeführer beschränken sich auf zwingend erforderliche Schüsse auf kurze Distanz. 

  Mit Treibern ist von allen Seiten zu rechnen. Die Treiber und Hundeführer treiben bitte nicht leise und machen sich bemerkbar. 

  Wer seinen Stand eingenommen hat, kann schießen, wenn Sicherheit gegeben ist. Nach Ende des Treibens nur noch Fangschüsse auf kurze Entfernung. 

  Wer drei ungeklärte Anschüsse produziert hat, hört auf, weiteres Wild zu beschießen. 

  Jeder Schuss wird dem Gruppenführer angezeigt und ausgebändert. … wird wohl vorbei sein, gilt nicht… 

  Wer nicht geschossen hat, kommt zum Ablaufpunkt zurück. Wer aber geschossen hat, erwartet seinen Gruppenführer am Stand, auch wenn es etwas länger dauert.  Niemand fährt zum Streckenplatz, ohne vorher den Gruppenführer eingewiesen zu  haben. 

   Wer krankes Wild zur Strecke bringt, teilt dies bitte dem Gruppenführer mit, um die Nachsuchenarbeit zu erleichtern.  

  Kommt ein krankes Stück Wild zur Strecke, bitte die Erlegungsorte (einheitlich) für die Nachsuchengespanne markieren. 

  Bitte bis zum Ende des Treibens Konzentration und Ruhe. Es ist untersagt, den Stand vorzeitig zu verlassen, „um schon mal nachzusehen“. 

  Nach dem Treiben vorsichtig fahren, Hunde mitbringen. 

  Aufbrechen -soweit möglich- hängend am Stand, aber nicht in der Nähe von eventuellen Nachsuchen. Stücke nicht auf die Keulen setzen.  

  Wir legen Wert auf saubere Versorgung und sauberen Transport. Lassen Sie sich dabei die nötige Zeit. Am Streckenplatz steht Wasser zur Verfügung. 

  Wildabsatz – ggf . Abholung durch Händler ab Streckenplatz sicherstellen.  

 

Bejagungsplan Rotwild 2024 - Freigabe

Hochwildring Göhrde   Bejagungsplan und -ergebnis
JJ 2024                          
    Rotwild                   
Hegering = Hr   männliches Wild     weibliches Wild Sa.
Forstamt = FoA   Hirsche         At St Wk   2024
    II a II b III a III b Hk Sa.       Sa.  
Hr Hitzacker Freigabe  2       3 2 7 3 1 4 8 15
  erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
Hr Zernien Freigabe  2       2 1 5 2   2 4 9
  erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
Hr Dahlenburg Freigabe  2       2 1 5 2   2 4 9
  erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
Hr Himbergen Freigabe  2       2 1 5 2   2 4 9
  erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
FoA Göhrde Freigabe  3       5 3 11 4 2 7 13 24
Gö+ Lst + Ble erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
Hr Reinstorf Pool             0       0 0
  erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
Hr Bleckede Pool             0       0 0
  erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
Hr Bevensen Pool             0       0 0
  erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
FoA Oerrel Pool             0       0 0
  erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
                0       0 0
                0       0 0
                0       0 0
                0       0 0
                0       0 0
                0       0 0
Pool   1   1   1 1 4 1 1 2 4 8
Vorsitz                       0 0
Summe Freigabe  12 0 1 0 15 9 37 14 4 19 37 74
  erlegt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
  nachr. Fallwild             0 0     0 0
%-Verteilung erlegtes Wild   ## ### ### ### ### ### ### ### ### ### ### ####

 

Bejagungsplan Damwild 2024 - Freigaben

Hochwildring Göhrde   Bejagungsplan und -ergebnis
JJ 2024                          
    Damwild                   
Hegering = Hr   männliches Wild     weibliches Wild Sa.
Forstamt = FoA   Hirsche         At St Wk   2024
    II a II b III a III b Hk Sa.       Sa.  
Hr Dahlenburg Freigabe  1   1   2 1 5 1   2 3 8
  erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
Hr Reinstorf Freigabe  1       1 1 3 1   2 3 6
  erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
Hr Bleckede Freigabe  1       1 1 3 1   2 3 6
  erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
Hr Bevensen Freigabe  1       1 1 3 1   2 3 6
  erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
FoA Göhrde Freigabe  1       2 1 4 1 1 2 4 8
Gö+ Lst + Ble erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
FoA Oerrel Freigabe  1       1 1 3 1 1 1 3 6
  erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
Hr Hitzacker Pool             0       0 0
  erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
Hr Zernien Pool             0       0 0
  erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
Hr Himbergen Pool             0       0 0
  erlegt             0       0 0
nachr. Fallwild Riss             0       0 0
                0       0 0
                0       0 0
                0       0 0
                0       0 0
                0       0 0
                0       0 0
Pool   1   1   1 1 4 1 1 2 4 8
Vorsitz                       0 0
Summe Freigabe  7 0 2 0 9 7 25 7 3 13 23 48
  erlegt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
  nachr. Fallwild             0 0     0 0
                           

 

Einladung zur Mitgliederversammlung und Hegeschau am 02.03.24

Hochwildring Göhrde - Geschäfststelle im Nds. Forstamt Göhrde, König-Georg-Allee 6, 29473 Göhrde

Göhrde, den 07.02.2024

 

Einladung zur Mitgliederversammlung  und Hegeschau am Sonnabend, den 2.3.2024 um 15.00 Uhr in Zernien  im Gasthaus „Zur Deutschen Eiche“   

 

Tagesordnung:             

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2023
  3. Rückschau auf das ablaufende JJ (Ergebnisse der Wildstandsermittlungen) 
  4. Umsetzung dreijähriger Bejagungsplan Hochwild: Bejagungsergebnisse erstes JJ und weitere Umsetzung der Gesamtfreigabe; Poolbildung 
  1. Jagdkonzept des Hochwildringes – Beschlussfassungen über Änderungen,
  2. Ansprechübungen Hochwild und Besprechung der Trophäen
  3. Beschluss der Mitgliederversammlung über Anträge   
  4. Kassenbericht
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Wahl eines Kassenprüfers
  7. Verschiedenes

 Insbesondere die Revierinhaber werden gebeten, stimmberechtigt präsent zu sein.   Anträge zur Abstimmung durch die Mitgliederversammlung müssen dem Vorstand  spätestens bis zum 17.2.2024 vorliegen. 

                                                                                                                              

Bitte beachten:  

Die Bewertung und der Aufbau der Trophäenschau findet am Fr., den 1.3.2024 um 15.00 Uhr statt.   Anlieferung aller mehrjährigen Hirsche (Spießer freiwillig) und der Keiler ab ca. 3 Jahren (ebenfalls  mit Unterkiefer) an diesem Tage bis spätestens 14.00 Uhr im Tagungslokal. Bitte sorgen Sie für eine stabile Anhängevorrichtung und binden Sie die Karten und Unterkiefer fest an. Bitte interessante  Abwurfstangen mit anliefern. 

Mit freundlichem Gruß und Waidmannsheil!

Peter Pabel

(Vorsitzender) 

 

 

Vorsitzender:Peter Pabel, Tel. 05855/ 978722 (d), 0171 - 5321735 (p), Fax 05855/ 978755 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Geschäftsführerin: Sabine Schüssler, Plumbohm 1, 29473 Göhrde 

Tel: 05862/987516, Fax: 0 58 62/98 56 58, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Konto IBAN DE 84 2586 2292 1201016200, VB Uelzen-Salzwedel eG 

 

 

Bericht Mitgliederversammlung und Hegeschau vom 04.03.2023

Mitgliederversammlung und Hegeschau des Hochwildringes Göhrde

Brauchen wir den HWR noch?

Nachdem im letzten Jahr das 70-jährige Bestehen gefeiert werden konnte, stehen dem HWR Göhrde zunehmen bewegte Zeiten ins Haus. Die diesjährige Mitgliederversammlung und Hegeschau des Hochwildring Göhrdes stand unter besonderen Vorzeichen. Sinkende Wildbestände, die Erfordernisse zur Vermeidung der Schweinepest, die Einflüsse des grauen Mitjägers und nicht zuletzt die Inanspruchnahme der Natur durch den vielfältig erholungssuchenden Menschen haben die freie Wildbahn stark beeinflusst. Daraus leiten sich umfänglich veränderte Aufgaben für den Hochwildring mit seinen rd. 300 Mitglieds-revieren ab.  Unter den Klängen der Jagdhornbläser Himbergen eröffnete der Vorsitzende Peter Pabel diese richtungsweisende Versammlung. Grußworte wurden vom Kreisjägermeister Hellbrügge, dem Jägerschaftsvorsitzenden Lütgens und dem Forstamtsleiter Dr. Barge gehalten. Schwerpunkte der Grußworte waren die Hegeverpflichtung der Hochwildringe, der Einfluss Klimawandels auf die Natur, der zunehmende Einfluss des Wolfes und damit einhergehend die sinkenden Wildzahlen.

Dr. Barge warf daher in seinem Beitrag die Frage auf, ob der HWR Göhrde unter diesen Umständen überhaupt noch gebraucht würde? Die Frage löste in der Runde der sehr gut besuchten Veranstaltung ein kurzes Staunen und Raunen aus. Die Antwort gab er selbst: Gerade unter den aktuellen Bedingungen der sich zunehmend verändernden und verlagernden Wildbestände sind großräumige Konzepte erforderlich, die über Möglichkeiten eines einzelnen Revieres weit hinweggehen. Diese werden vom Hochwildring erarbeitet, umgesetzt und regelmäßig aktualisiert.

 

Das Wild wird weniger, darauf müssen sich die Jäger einstellen. Aber nachdem in der Vergangenheit der Focus auf der Reduktion hoher Schalenwildbestände gelegen hat, verlagert sich der Auftrag zur Hege und der Erhaltung angepasster, aber stabiler Wildtier-populationen zur zunehmend zentralen Aufgabe im Hochwildring, so Peter Pabel. Die Situation wurde an Hand handfester Fakten aufgezeigt. An den Streckenentwicklungen ist der starke Einbruch bei Rot-, Dam- und Schwarzwild deutlich zu erkennen. Auch wurde in den letzten Jahren zunehmend festgestellt, dass das Wild dem vermehrt auftretenden Wolf in andere Bereiche außerhalb der traditionellen Kerngebiete ausweicht. Um diese Entwicklungen zu verfolgen und zu belegen, haben die Jäger des Hochwildringes mit gutem Erfolg eines neues Zählverfahren eingeführt. Auf dieser Basis wurden die Bejagungspläne erarbeitet.

 

Es wurde die neuen Quoten für die nächsten 3 Jahre vorgestellt. Der nun dreijährige Abschussplan für Rotwild und Damwild ist vom Gesetzgeber eingeführt worden. Es folgte eine lebhafte Diskussion zu diesen Themen, der 3-Jahres-Plan wurde aber dennoch mit großer Mehrheit angenommen. In diesem Zusammenhang wurde auch das Jagdkonzept 2023 der aktuellen Situation angepasst, welches nach Vorstellung und Diskussion ebenfalls durch die Mitgliederversammlung angenommen wurde.

 

Ein weiters großes Thema in diesem Jahr war die Erhaltung eines tierschutzgerechten Nachsuchenwesens. Durch eine Gesetzesänderung müssen die Revierinhaber nun untereinander schriftlich vereinbaren, dass eine tierschutzgerechte Nachsuche im Nachbarrevier durchgeführt werden kann. Hierfür wurde eine Mustervorlage vorgestellt, die sich jeder Revierinhaber downloaden kann.

Nach Kassenbericht und Entlastung des Vorstandes wurde diese ernüchternde, aber der Neuorientierung dienende Versammlung mit eindrucksvoller musikalischer Begleitung der Bläsergruppe Himbergen zusammen mit einem Waidmannsheil für das Jagdjahr 23/24 geschlossen.

Sascha Meyer

Wildfolge Mustervorlage

Die Mustervorlagen zur Wildfolge finden Sie auf Landesforstpapier hier zum Download.

Die Mustervorlage zur Wildfolge als blanko Vorlage finden Sie hier zum Download.

Einladung zur Mitgliederversammlung am 04.03.2023

Hochwildring Göhrde 

Geschäftsstelle im Nds. Forstamt Göhrde, König- Georg- Allee 6, 29473 Göhrde

www.hochwildringe.de

Göhrde, den 07.01.2023

 

Einladung zur Mitgliederversammlung und Hegeschau am Sonnabend, den 04.03.2023 um 15.00 Uhr in Zernien im Gasthaus "Zur Deutschen Eiche"

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Vorkommen unserer Hochwildarten haben sich weiter verändert. Wie wir als Jäger mit dieser Situation umgehen wollen, soll ein  Schwerpunkt der diesjährigen Mitgliederversammlung sein. Zudem stellen wir  erstmalig für Rotwild und Damwild dreijährige Bejagungspläne auf.  

Hiermit laden wir Sie und Euch sehr herzlich zu folgendem Programm ein:  

 

Mitgliederversammlung - 15.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr

 

Tagesordnung:             

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2022
  3. Rückschau auf das ablaufende JJ 
  4. Hochwild- Monitoring: Ergebnisse Rotwildzählungen, Zuwachsermittlungen
  5. Dreijähriger Bejagungsplan Hochwild: Erörterung und Beschlussfassung 
  6. Jagdkonzept des Hochwildringes – Beschlussfassungen über Änderungen, u.a. Freigabesystematik und Wildfolgeregelung im HWR   
  7. Besprechung der Trophäen
  8. Beschluss der Mitgliederversammlung über Anträge (abstimmungsrelevante Hinweisesind ggf. ab dem 21.2.2023 auf der o.a. Homepage des HWR eingestellt)  
  1. Kassenbericht
  2. Entlastung des Vorstandes
  3. Wahl eines Kassenprüfers
  4. Neubesetzungen im erweiterten Vorstand, ggf. Ehrungen, Verabschiedungen
  5. Verschiedenes

Insbesondere die Revierinhaber werden gebeten, stimmberechtigt präsent zu sein. Anträge zur Abstimmung durch die Mitgliederversammlung müssen dem Vorstand  spätestens bis zum 18.02.2023 vorliegen. 

Bitte beachten:  

Die Bewertung und der Aufbau der Trophäenschau findet am Fr., den 03.03.2023 um  15.00 Uhr statt.  Anlieferung aller mehrjährigen Hirsche (Spießer freiwillig) und der  Keiler ab ca. 3 Jahren (ebenfalls mit Unterkiefer) an diesem Tage bis spätestens 14.00 Uhr im Tagungslokal. Bitte sorgen Sie für eine stabile Anhängevorrichtung und  binden Sie die Karten und Unterkiefer fest an. Bitte interessante Abwurfstangen mit anliefern. 

 

Mit freundlichem Gruß und Waidmannsheil! 

Peter Pabel         

(Vorsitzender) 

 

Vorsitzender:Peter Pabel, Tel. 05855/ 978722 (d), 0171 - 5321735 (p), Fax 05855/ 978755 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Geschäftsführerin: Sabine Schüssler, Plumbohm 1, 29473 Göhrde

Tel: 05862/987516, Fax: 0 58 62/98 56 58, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!                              

Konto IBAN DE 84 2586 2292 1201016200, VB Uelzen-Salzwedel eG 

                                                                           

Wildzählung Rotwild

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Jägerinnen und Jäger,

wie auf der letzten Mitgliederversammlung vorgetragen hat sich die Situation um unsere Hochwildbestände erheblich verändert. Die Bestandeshöhe wie auch die Bewegungsmuster und das Einstandsverhalten des Wildes unterliegen einem starken Wandel.

 

Mit unserer bisherigen Praxis der Bestandesermittlung erfahren wir mittlerweile deutlich zu wenig, um eine angemessene Abschussplanung durchführen zu können.

Einerseits haben wir Sorge, als Jäger neben dem Einfluss des Wolfes zu stark in die Rot- und Damwildbestände einzugreifen, andererseits kann es durchaus partiell auch zu vermehrtem Wildaufkommen oder gar Massierungen kommen. Auf Beides wollen wir vernünftig reagieren. Daher sind wir auf Ihr Mithilfe angewiesen. Zunächst wollen wir auf den großräumigen Jagden das Rotwild zählen. Wir bitten Sie um möglichst präzise Angaben am Jagdtag und Rückgabe dieses Bogens an Ihren Revierinhaber.

 

Vielen Dank vorab, beste Grüße und Waidmannsheil!

 … und … das Schießen nicht vergessen …     Peter Pabel

 

Datum

 

Rudelstruktur,         -besonderheiten

Revier

 

z.B. 3 At, 1 K, 1 KurzSp

Stand (Nummer)

 

 

Uhrzeit

 

 

Rotwildanblick 1

Stck

 

Fluchtrichtung (nach        O, S, W, N)

 

 

Uhrzeit

 

 

Rotwildanblick 2

Stck

 

Fluchtrichtung

 

 

Uhrzeit

 

 

Rotwildanblick 3

Stck

 

Fluchtrichtung

 

 

Wölfe - Anzahl

 

 

 

Versammlung 2022 - 70 Jahre Hochwildring

70 Jahre Hochwildring Göhrde

Nach 2 Jahren Abstinenz fand in diesem Jahr wieder eine Hauptversammlung des Hochwildring Göhrdes statt. In diesem Jahr feiert der Hochwildring Göhrde sein 70-jährges Bestehen. Der Vorsitzende Peter Pabel führte durch einen Zeitraffer 70 Jahre Hochwildring.

Nach Ende des 2. Weltkrieges und der Nachkriegswirren standen die Jäger vor einer desolaten Situation hinsichtlich der Jagdorganisation und der Wildbestände. Der Zaun, der um die Göhrde herum fast 100 Jahre stand, war Ende der 40-er Jahre verfallen und damit die sichtbare Grenze zwischen „grün und grau“ gefallen. So kam es, dass im Jahre 1952 der „Hirschring um die Göhrde“ gegründet wurde. Forstmeister von Unruh führte diesen Ring bis 1957. Es wurde nur auf Kahlwild gejagt und die Mitgliedschaft erfolgte auf Freiwilligkeit. Von nun an ging es mit den Wildbeständen wieder bergauf. Von 1957 – 1971 war Forstmeister Wallmann Vorsitzender des Hirschrings. In dieser Zeit erfolgte die Aufnahme von Dam-, Muffel- und Schwarzwild in den Ring und die erste Hegeschau. Von 1971 bis 1976 führte   Dr. Wolf Behrndt den Ring. Neue Außengrenzen entstanden auf 85.000 ha in Anlehnung an das damalige Rotwildvorkommen verteilt über 3 Landkreise. Dr. Dietrich Heiseke leitete von 1976 – 1982 den Ring, auf den von 1982 -1983 Justus Pahlow folgte. Lüdecke Frhr. von Maltzahn war von 1983 -2004 Vorsitzender des Rings. Zu seiner Zeit wurde das gemeinschaftliche Handeln im Hochwildring wesentlich gestärkt. In den 90èr Jahren wurden die überhöhten Wildbestände reduziert. Seit 2004 ist Peter Pabel Vorsitzender des Rings. In dieser Zeit fand die Überführung des Hochwildrings in eine anerkannte Hegegemeinschaft statt. Die Organisation revierübergreifender Bewegungsjagden, ein Projekt zur Bewahrung der alten Mufflonpopulation der Göhrde sowie die Entwicklung eines dynamischen Jagdkonzeptes waren weitere Merkmale dieser Zeit. Wichtig, damals wie heute, war immer ein gutes Zusammenwirken zwischen Privat- und Forstrevieren.

 

Im Jahre 2014 wurde der erste C 1 Nachweis eines Wolfs in der Göhrde erbracht. Seitdem ist der Wolf mit Paar- und Rudelbildung im Hochwildring ein ständiger Begleiter und die langjährige Anwesenheit des Muffelwilds in der Göhrde endete. Die Jäger werden dringend gebeten, weiterhin Wolfsnachweise an das Monitoring der Landesjägerschaft zu melden. Aktuelle Nachweise sind unerlässlich für die Dokumentation der Wolfspopulation. Nur damit kann das Wachstum der Wolfspopulation gegenüber Gesellschaft und Politik abgebildet werden. Seit der Gründung hat der Hochwildring stabile Wildbestände bewirtschaftet. Es zeigt sich nun, dass diese in den letzten Jahren nicht nur deutlich rückläufig, sondern auch zunehmend ungleich verteilt sind.

 

Ein mit Spannung erwarteter Höhepunkt des Tages war der Vortrag des Vorsitzenden der Landesjägerschaft Niedersachen, Helmut Dammann-Tamke. Er referierte über den Wandel der Jagd und die Situation der Hegegemeinschaften im Spannungsfeld von ASP, Wolf, Waldumbau und Nachtzieltechnik. Es folgte ein Rückblick auf die Geschichte der Jagd als nachhaltige Landnutzung. Hier sei als wichtiger Punkt die Entstehung des Jagdgesetztes sowie 1848 die Bindung des Jagdrechts an Grund und Boden genannt. Eine große Herausforderung für die Jäger wird der klimatische Wandel, der Wandel der Gesellschaft, die wildbiologische und ethische Bewertung neuer Jagdtechnik unter Begleitung von Wolf und möglicherweise der Schweinepest sein. All dies werden keine leichten Aufgaben, aber sie müssen angegangen werden und mit Verstand und Vernunft umgesetzt werden.

 

Nach den Worten von Dammann-Tanke stellte der Vorsitzende Peter Pabel die Frage, wie die Zukunft des Hochwildringes angesichts der aktuellen Entwicklungen aussehen kann. Weil viel zu wenig Daten über die Entwicklung der Wildarten vorliegen, soll ein Hochwild- Monitoring eingeführt werden. Als erster Schritt soll eine systematische Zählung auf großräumigen Jagden erfolgen. Ggf. müssen weitere wissenschaftliche Methoden in Erwägung gezogen werden, um Bestandesdaten für eine fundierte und angemessene Abschussplanung zu erhalten. Momentan gilt die Aufmerksamkeit dem abnehmenden Rotwildbestand. Die vielleicht zu hohen Abschusszahlen müssen ggf. angepasst werden.

Nach diesem Teil folgte eine Mittagspause, wie kann es anders sein, mit Wildfleisch vom Grill. Dies kam bei den Teilnehmern gut an.

 

Anschließend folgten die Mitgliederversammlung und Hegeschau. Es wurden die wenigen, aber beeindruckenden Trophäen den letzte zwei Jahre gezeigt. Die Abschusszahlen und angepassten Freigaben der Hochwildarten Rotwild, Damwild und Schwarzwild wurden vorgestellt. Es folgte die Aktualisierung des Jagdkonzeptes des Hochwildrings mit Beschlussfassung und Freigabesystematik. Auch beim Hochwild hat der Gesetzgeber nun den 3-Jährigen Abschussplan eingeführt. Ab dem kommenden Jahr müssen Abschussmeldungen digital an die Behörde übermittelt werden. Papierlisten werden dann nicht mehr benötigt. Weitere Punkte sind in Klärung, so z.B. die Umsetzung der neuen Wildfolgeregelung.

 

Der Vorstand des Hochwildringes war neu zu wählen. Peter Pabel wurde einstimmig zum Vorsitzenden wiedergewählt. Er erklärte aber, dass er nicht für die gesamte Wahlperiode zur Verfügung steht, sondern in 2 Jahren sein Amt abgeben will. Friedhelm Soetbeer trat nach 18 Jahren im Vorstand nicht wieder für das Amt des 2. Vorsitzenden an. Die Versammlung wählte dafür Hermann Saucke zu seinem Nachfolger. Auch Sabine Schüssler wurde in ihrem Amt als Schrift- und Kassenwart wiedergewählt. Nach den Wahlen kam es zum Punkt Ehrungen und Verabschiedungen. Hier wurden 11 Personen aus Ihren Ämtern als Kreisjägermeister, Vorsitzende weiterer HW -Ringe und Hegeringleiter verabschiedet. Als Dank für Ihre Arbeit erhielten diese Personen einen Baum, den sie hegen und pflegen müssen. Wo Personen gehen, kommen auch neue hinzu. 8 Personen wurden als neue Vorstandsmitglieder begrüßt. Die Versammlung konnte mit eindrucksvoller musikalischer Begleitung der Bläsergruppe Himbergen und einem Waidmannsheil für das nicht mehr ganz junge Jagdjahr 22/23 geschlossen werden.

 

Sascha Meyer

Jagdkonzept 2022 angenommen

   Präambel

 

  1. Aktuelle Rahmenbedingungen

Äußere Organisation, Situation unserer Wildbestände

  1. Verbindliche Grundsätze

Innere Organisation, Bejagungsplan und Freigaben, Bejagungsrichtlinien

  • Handlungsempfehlungen

Bejagungsempfehlungen für die Wildarten, Richtlinien für revierübergreifende Gemeinschaftsjagden

 

Präambel

Die Erstellung eines Jagdkonzeptes ist verbindliche Aufgabe nach § 3. 1 der Satzung. Dieses Konzept hat zum Ziel, die jagdlichen Gegebenheiten speziell im Hochwildring Göhrde zu beschreiben, zu regeln und zu entwickeln. Es wird jährlich überprüft und den jeweils aktuellen Bedürfnissen angepasst. Die Leitwildarten sind Rot- und Damwild. Die Mehrheit der Reviere beheimatet eine dieser Hochwildarten als Stand- oder regelmäßiges Wechselwild. Die Jagdstrategien sind auf die Bedürfnisse dieser Wildarten auszurichten.

Jagdliche Regelungen, die kraft Gesetz oder Verordnung ohnehin verbindlich sind, werden nicht Inhalt dieses Konzeptes.  Der Hochwildring hat als Kernaufgabe die großräumige und wildbiologisch angepasste Bewirtschaftung unserer Hochwildarten nach einheitlichen Grundsätzen. Als anerkannte Hegegemeinschaft übernimmt der Hochwildring Aufgaben der drei Jagdbehörden. Eine Mitgliedschaft bietet den Einzelrevieren etliche Vorteile, insbesondere über die Poolfreigaben. Sie ist neben den Rechten jedoch auch mit Pflichten verbunden, die in der Satzung und diesem Jagdkonzept geregelt sind.

  1. Aktuelle Rahmenbedingungen

Der Hochwildring Göhrde ist eine Anerkannte Hochwildhegegemeinschaft nach § 17 NJagdG auf einer Fläche von rd. 91.000 ha in 3 Landkreisen. Aufsichtführende Jagdbehörde ist der Lkr. Lüchow- Dannenberg. Die Zusammensetzung des erweiterten Vorstandes gewährleistet die paritätische Beteiligung der Landkreise.

Beteiligt sind 2 Forstämter der Landesforsten sowie 7 Hegeringe, diese räumlich aufgeteilt in 11 Freigabegruppen. Zurzeit haben 300 Einzelreviere im Verbund eine Mitgliedschaft im Hochwildring Göhrde. Die äußeren Grenzen sind per Satzung geregelt und mittels Karte dargestellt.

Als wesentliche Säulen künftiger Strategien im Hochwildring lassen sich mit gewissen räumlichen Schnittmengen ein Rotwildgebiet im Osten des Hochwildringes und ein Damwildgebiet im Westen definieren. Mit der wolfsbedingt erhöhten Mobilität dieser Wildarten können und sollen die traditionellen Kerngebiete oder im Umkehrschluss rot- und damwildfreie Zonen innerhalb des Hochwildringes nicht abgegrenzt werden. Die breitere Raumnutzung entspricht dem natürlichen Verhalten von Rot- und Damwild in Wolfsgebieten.

Situation der Wildbestände im Jahr 2022

Rotwild:  Der Rotwildbestand scheint derzeit weiter zu sinken. Das traditionelle Kerngebiet der zentralen Göhrde ist mittlerweile m.o.w. rotwildarm.  In Randbereichen, derzeit insbesondere in den östlichen Teilen des HWR, tritt hingegen häufiger Rotwild in Erscheinung. Die Streckenergebnisse sowie die Einschätzungen der Freigabegruppen lassen dies annehmen.  Eine Einschätzung der Bestandeshöhe in herkömmlicher Weise ist sehr schwierig geworden.  Das Rotwild hat im HWR ein vergleichsweise gutes Geschlechter- und Altersklassenverhältnis. Es ist innerhalb seines Lebensraumes nach Rückkehr des Wolfes deutlich mobiler und rudelt sich stärker. Dementsprechend kann es punktuell auch erkennbare Wildschäden geben, die in Gänze betrachtet als gering eingestuft werden können.  Es gibt spürbare Entnahmen durch Risse insbesondere beim Jungwild.

 

Die bisher übliche Herleitung einer Freigabe ist zunehmend mit Unsicherheiten versehen. Wir wissen mittlerweile zu wenig über die Höhe und die Verteilung unseres Rotwildvorkommens. Für eine angemessene Abschussplanung ist eine deutlich fundiertere Bestandesermittlung dringend geboten. Dafür sollen Wildzählungen durchgeführt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass wir mit unseren Freigaben zu sehr in die Substanz eingreifen.

ASP- Vorsorge, verbreitete Nachtjagd auf Schwarzwild und allgegenwärtiger Erholungsdruck sind Komponenten, die mit der Biologie des Rotwildes nicht im Einklang stehen.  Ein Netz an Ruhezonen auch außerhalb der großen Waldgebiete ist erforderlich.

Damwild: Das reduzierte Vorkommen beschränkt sich mittlerweile im Wesentlichen auf den westlichen Bereich des Hochwildringes (Lkr. Lüneburg und Uelzen). In der zentralen Göhrde sowie in den südlich gelegenen HR Zernien und Himbergen kommt Damwild fast nicht mehr vor. Nach dem Muffelwild ist das Damwild die zweite Wildart, die nach Rückkehr des Wolfes in der zentralen Göhrde als Standwild verschwunden ist. Es zeigt seit der Rückkehr des Wolfes ebenfalls eine geringere Standorttreue. Es taucht unvermittelt in neuen Revieren auf. Der Gesamtbestand des HWR kann keineswegs als gesichert angesehen werden. Die Entwicklungen müssen aufmerksam beobachtet, die Freigaben der jeweiligen Situation so angepasst werden, dass das alte Vorkommen in seinem Bestand bewahrt werden kann. Aufmerksamkeit gilt auch der Umgebung des Truppenübungsplatzes Wendisch Evern, auf dem sich offensichtlich derzeit ein Wolfsrudel etabliert. In bisher damwildfreien Forstorten der Landesforsten dürfen keine neuen Bestände aufgebaut werden. In den großflächigen Hegeringen Dahlenburg und Bleckede sollen die Erkenntnisse zur Bestandesentwicklung ebenfalls per Wildzählung untermauert werden. Die Hegeringe Reinstorf und Bevensen führen Wildzählungen bereits mit gutem Erfolg durch.

Muffelwild: Das älteste Vorkommen Deutschlands ist vom Wolf ausgelöscht. Eine bundesweite Studie des DJV zur Herkunft und genetischen Nähe deutscher Populationen zu korsischen und sardischen Vorkommen macht deutlich, welch hohen Wert die Ursprünglichkeit des Vorkommens Göhrde hatte. Seit 2017 ist das Muffelwild im Hochwildring gar nicht mehr bejagt worden. 

Schwarzwild: Das Schwarzwild scheint auf ganzer Fläche derzeit deutlich abzunehmen.  Rottenverbände werden offensichtlich dennoch unabhängig von der Bestandesdichte größer, die Bejagung dementsprechend schwieriger. Derzeit sinken die Strecken in den Waldrevieren, in den Feldrevieren steigen sie. Dies mag ein Einfluss des Wolfes sein, liegt sicherlich auch an der Wirksamkeit der Nachtzieltechnik. Die Strecken einiger Waldjagden sind mittlerweile so gering und unstet, dass sich die Ausrichtung von Bewegungsjagden kaum noch lohnt. Dieser Trend muss nicht anhalten bzw.  kann sich beispielsweise in Mastjahren wieder verändern.

Die notwendige Regulierung der Schwarzwildbestände betont schon heute den Jagdbetrieb. Ein Ausbruch der ASP würde das Jagdkonzept sofort und vermutlich langfristig dominieren.

Wolf: Derzeit gibt es im Bereich des Hochwildringes zwei bestätigte Wolfsterritorien. Im Rudel Göhrde sind derzeit 8 Welpen, in dem Territorium Wendisch Evern ist eine laktierende Fähe bestätigt. Der Einfluss auf die Bestandeshöhe der Hochwildarten ist spürbar. Eine zunehmende Veränderung gibt es jedoch im Raum- Zeit- Verhalten sowie in der Rudel- / Rottenbildung. Das Weniger an Wild rudelt sich stärker und ist unstet. Wer z.B. wochenlang kaum Sauen im Revier hatte, ist plötzlich mit sehr starken Rotten konfrontiert. Dies wiederum führt punktuell zu ungewohnten Wildschäden. Wichtig ist die Teilnahme der Jäger am Wolfsmonitoring. Wir verfügen i.d.R. über die meisten und besten Hinweise zu den Wolfsvorkommen und müssen diese auch regelmäßig einbringen. Es ist schon bedenklich, dass das wissenschaftsbasierte Wolfsmonitoring des Landes, welches bei der Landesjägerschaft installiert ist, derzeit von einer sinkenden Wolfspopulation ausgehen muss, weil die Nachweise aus den Jägerkreisen nicht mehr kommen.

 

Resümee: Rot- und Damwild ist in stabilen Populationen zu erhalten.  und in seiner Bestandesstruktur artgerecht zu entwickeln. Eine weitere Reduktion würde nach heutiger Einschätzung in die Substanz der Populationen eingreifen. Unbenommen davon ist ein Regulativ nennenswerter Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft.

Schwarzwild ist b.a.w. mit effektiven Jagdmethoden konsequent, aber waidgerecht zu reduzieren. 

Ein Bejagungserfolg auf Hochwild per Einzeljagd ist immer mehr ein Zufallsergebnis. Aber auch die Strecken der großräumigen Drückjagden sinken nicht nur, sondern schwanken sehr viel stärker als in der Vergangenheit. Die Bereitschaft der Revierinhaber, den hohen Aufwand an Vorbereitungen für gute Bewegungsjagden auf sich zu nehmen, geht zurück.    

Für die Wildzählungen sollen zunächst die großräumigen Jagden genutzt werden. Hier wird ein einheitliches Schema entwickelt. Die Reviere geben Standkarten an die Schützen aus, die gesammelt und auf Ebene der Hegeringe und Forstämter ausgewertet werden. Es ist uns bewusst, dass ein solches Verfahren in gewisser Form mit Unsicherheiten behaftet ist, sehr wohl jedoch auch nach Einschätzung von Wildbiologen sehr gute Erkenntnisse liefert und einem Vergleich mit sehr viel aufwändigeren, wissenschaftlichen Methoden recht gut standhält.

Der Hochwildring hat aufgrund seiner großräumigen und bewährten Organisation gute Voraussetzungen, auch unter den veränderten Rahmenbedingungen die Umsetzung des Jagdkonzeptes zu gewährleisten.  

 

 

  1. Grundsätze - Verbindlich

Erstellung und Umsetzung des dreijährigen Abschussplanes

Der künftig 3- jährige Bejagungsplan des Hochwildringes ist nach Freigabegruppen (FGG) und Jahren gegliedert. Es handelt sich um einen gemeinsamen Bejagungsplan für den gesamten Hochwildring. Die anerkannte Hegegemeinschaft ist verpflichtet, die plangerechte Erfüllung, aber auch eine Einhaltung der Freigaben in seiner Gesamtheit zu gewährleisten. Dies wird in unserer Struktur auf großer Fläche durch die Poolbildungen und Umverteilungsmechanismen ermöglicht. Die Mitgliedsreviere partizipieren auf diese Weise weit über eine Einzelfreigabe hinausgehend. Allerdings ist die Verteilung der Freigaben auf die Einzelreviere dann auch verbindlich.

Die FGG haben Vorschlagsrecht, die Beratung erfolgt im erweiterten Vorstand, die Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Inkraftsetzung erfolgt durch die aufsichtsführende Jagdbehörde (Lkr. Lüchow- Dannenberg). Die Jagdbehörden der Lkr. Lüneburg und Uelzen werden informell beteiligt.

Die weitere Verteilung auf die Einzelreviere obliegt den Freigabegruppenleitern und erfolgt nach örtlichen Verhältnissen. Sie hat möglichst großzügig zu erfolgen, so dass eine grundsätzliche und zügige Erfüllung der Bejagungspläne nicht behindert wird.

Im laufenden Jahr wird eine wesentliche Umverteilung zwischen den FGG innerhalb des genehmigten Gesamtbejagungsplanes durch den erweiterten Vorstand des HWR beschlossen.

Unterjährige kleinere Veränderungen entscheidet der Vorsitzende des Hochwildringes unter Berücksichtigung der Gesamterfüllung.

Die Mitgliedsreviere erhalten innerhalb der Freigabegruppen eine Einzelfreigabe, sofern die lokalen Verhältnisse in den FGG nicht eine gemeinsame Bewirtschaftung zulassen. Die Freigabegruppenleiter gewährleisten die Umsetzung der Beschlüsse des erweiterten Vorstandes und die zeitnahe Information der Mitgliedsreviere, insbesondere auch die zügige Weitergabe von zusätzlichen Freigaben und Sperren.

Freigabegruppen mit seltenen Wechselwildvorkommen (z.B. Rotwild in Reinstorf und Bevensen) haben wir nicht mehr mit eigenen Freigaben versehen, um den Gesamtplan nicht zu sehr aufzublähen. Dort kann ggf. jedoch auch Kahlwild erlegt werden. Zu beachten sind diesbezüglich die in den Abschussplänen aufgeführten Poolbildungen für Hirsche, die für den ganzen HWR gelten. Bitte solche Erlegungen unverzüglich auch an den HWR- Vorstand melden.

 

 

 

Meldepflicht und körperlicher Nachweis

Die Mitgliedsreviere verpflichten sich zur unverzüglichen Information der Freigabegruppe über die Erlegung von Rot- und Damwild, darüber hinaus zum 1.12. sowie zum 5.2. jeden Jahres pünktlich zur Übermittlung des Bejagungsergebnisses ALLER Hochwildarten. Künftig wird von den Revierinhabern eine digitale Abschussliste zu führen sein, die u.U. diese separaten Meldungen entbehrlich macht. Die Lösungen dazu bleiben abzuwarten. 

Die Mitgliedsreviere verpflichten sich auf Anforderung durch die Vorstände von Hochwildring oder Hegering zu einem unverzüglichen körperlichen Nachweis des erlegten Hochwildes gegenüber Vertretern der Bewertungskommission des Hochwildringes (Vorsitzender des Hochwildringes und Hegeringleiter bzw. dem jeweiligen Vertreter). In der Regel bleibt dies auf Rot- und Damhirsche der mittleren und oberen Altersklasse beschränkt.

Abschusssperren

Die Festsetzung von Sperrzeiten obliegt den Hegeringen nach den örtlichen Verhältnissen. Sie entstehen durch Vorstandsbeschluss. Grundsätzlich sollen sie die Erfüllung der Bejagungspläne nicht unnötig erschweren. Sperrzeiten dienen der gleichberechtigten Beteiligung der Reviere an den Hochwildfreigaben sowie der Sanktionierung von Fehlabschüssen und Fehlverhalten.

Beim Kahlwild und Hirschen der Jugendklasse sollen Sperrzeiten nur bei nennenswerten Fehlabschüssen, -verhalten und nicht länger als 2 Jahre verhängt werden. Richtige Hirschabschüsse in der mittleren und oberen Altersklasse sollten mit kurzen Sperrzeiten von bis zu 3 Jahren belegt werden, Fehlabschüsse in diesen Altersklassen bis zu 5 Jahren.

Reuegelder  

Reuegelder können ebenfalls durch Beschluss der Hegeringvorstände zur Sanktionierung von Fehlabschüssen und Fehlverhalten festgesetzt werden. Der Hochwildring wird von den Hegeringen über Grund und Höhe der Reuegelder informiert und führt eine Übersicht zur Orientierung der Hegeringe. Reuegelder verbleiben in den Freigabegruppen.

Trophäenschau

Die Mitgliedsreviere verpflichten sich, die Trophäen von mehrjährigem Rot-und Damwild mit Ober- und Unterkiefer sauber abgekocht und mit Anhängevorrichtung versehen auf der Mitgliederversammlung auszustellen. Die Vorzeigung und Ausstellung von Jährlingen ist freiwillig, wenn sie in den Hegeringen erfolgt.

Ebenfalls soll das Gewaff von Keilern ab einem Alter von 3 Jahren zusammen mit der Zahnreihe des Unterkieferastes auf der Mitgliederversammlung ausgestellt werden.   

 

Wildfolge

Es bleibt abzuwarten, ob es in den neuen Ausführungsbestimmungen zum NJagdG oder auch von der Betriebsleitung der Landesforsten weitergehende Hinweise zur gesetzlichen Neuregelung gibt. Evt. können auf Hegering- oder Hochwildringebene gemeinsame Vereinbarungen geschlossen werden. Ein Beschluss der Mitglieder-versammlung kann nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Wildfolgeverträge ersetzen.

Hundeeinsatz auf revierübergreifenden Jagden

Werden auf Initiative des Hege- oder Hochwildringes revierübergreifende Gemeinschaftsjagden durchgeführt, so dulden die Mitgliedsreviere des HWR   eventuell überjagende Hunde jährlich auf 1 bis 2 dieser Gemeinschaftsjagden.  

Verstöße

Verstöße gegen die Grundsätze werden angemahnt, können mit Sanktionen belegt oder je nach Schwere gemäß der §§ 4 und 11 der Satzung sofort oder im Wiederholungsfalle zum Ausschluss aus der Hegegemeinschaft führen.

 

  • Handlungsempfehlungen

Grundsätzlich hat sich das Intervalljagd- und Ruhezonenkonzept für die Hochwildarten bewährt.

Durch die höhere Mobilität der Wildarten und durch größere Rudelverbände als Reaktion auf den Wolf greift dieses Konzept nur noch bedingt. Wir leben vermehrt von zufälligen Wildbegegnungen. Eine planmäßige Bejagung wird erschwert. Rot- und Damwild erscheint in Revieren, in denen es noch vor ein paar Jahren nicht vorgekommen ist. In angestammten Kerngebieten des Rotwildes sinkt die Präsenz / die Wilddichte.

Bei allen 3 Hochwildarten sind spürbare Abgänge beim Jungwild zu verzeichnen. Die Bejagung der Zuwachsträger muss insbesondere bei Rot- und Damwild auf der Basis altersklassengerechter Bejagungspläne erfolgen.   

 

Bejagungsempfehlung Rotwild

Rotwild ist eine ausgesprochen störungsempfindliche Wildart. Derzeit geht das Rotwild vermehrt „über Land“. Auch das Kahlwild nimmt einen größeren Radius um die traditionellen Kernreviere an. Es trifft auf tlw. kleine Reviere, die bislang wenig auf Rotwildjagd eingestellt waren. Es gilt, dem Rotwild auch abseits der großen bzw. fiskalischen Waldreviere Ruhezonen und –phasen einzuräumen. Allgegenwärtige, beständige Einzeljagd rund um die Uhr quer durch das Revier lässt diese Wildart noch heimlicher werden und provoziert Wildschäden in den Einständen. Rotwild soll auf gemeinsamen Jagdintervallen (Gruppenansitze auf größerer Fläche oder angepasste Bewegungsjagd) erlegt werden, dazwischen Ruhephasen. Ruhezonen mit Äsungsflächen werden abgesehen von 1 – 2 Bewegungsjagden pro Jahr nicht bejagt. Keine Kirrungen und keine Nachtjagd in den Einständen. Schwerpunktjagd dort, wo Wildschäden entstehen (landwirtschaftliche Flächen, im Wald Verjüngungsbereiche). Bei geringen Reviergrößen wird empfohlen, mit den Nachbarn verlässliche Absprachen zu einer Zonierung des Jagdbetriebes zu treffen.

Rotkälber sind lange führungsbedürftig, werden als Waisen abgeschlagen und kümmern erheblich. Aus Sicht der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes ist also die entsprechende Sorgfalt bei der Bejagung der Alttiere geboten. Grundsätzlich dürfen aus Rudelverbänden keine Alttiere erlegt werden. Das Ansprechen der Schmaltiere ist situationsabhängig risikobehaftet. Die Erlegung der Alttiere soll sich an einem Alttier- Kalb- Verhältnis von 1 – 1,8 orientieren.

Nachtjagd auf Rotwild ist grundsätzlich im ganzen HWR verboten.  Ausnahmen werden von den Jagdbehörden lediglich in begründeten Einzelfällen genehmigt.

 

Bejagungsempfehlung Damwild

Das Damwild ist als Kulturfolger vergleichsweise störungsunempfindlich und deutlich eher als das Rotwild in der Lage, in der Nähe des Menschen Einstände anzunehmen. Aus diesem Grund war es vor der Rückkehr des Wolfes in der Lage, auch in waldarmer Kulturlandschaft sehr dynamische Bestandesentwicklungen zu vollziehen. Im Hochwildring Göhrde sind diese in der Vergangenheit nicht eingetreten. Hin und wieder kommt es zu Ausbrüchen aus Gehegen. Ausgebrochenes oder freigelassenes Gehegewild soll erlegt werden. Dafür ergehen zusätzliche Freigaben.  

Auch das Damwild nimmt Ruhezonen und –zeiten an und lässt sich auf diese Weise mit jagdlichen Mitteln lenken. Die Einzeljagd kann gut in unsere ohnehin praktizierte Konzentration auf wildschadensgefährdete Bereiche einbezogen werden.

 

Bejagungsempfehlung Schwarzwild

Die Schwarzwildstrecken der letzten Jahrzehnte sind mit jährlichen Schwankungen lange gestiegen.  Derzeit scheinen die Schwarzwildbestände zu sinken. Das Schwarzwild profitiert stark von den Entwicklungen in der Land- und Forstwirtschaft. Eine wirkliche Reduktion mit jagdlichen / waidgerechten Mitteln ist nicht leicht. Gerade kleinere Reviere sind dabei für sich betrachtet überfordert. Es gibt jedoch gute Beispiele für eine sehr wirksame und nachhaltige Regulierung auf gut angelegten, großräumigen Bewegungsjagden, die sich immer mehr als Schlüssel für die Schwarzwildjagd herausstellen. Die erfolgreichen Jagden dieser Art haben eins gemeinsam: Die beteiligten Reviere sind sich einig und verfolgen gemeinsam ein Ziel. Sie treffen verlässliche Absprachen und halten sich daran. Sobald sich einzelne Revierinhaber über das gemeinsame Interesse bewusst oder unbewusst hinwegsetzen, zerfallen diese revierübergreifenden Jagden leicht. Häufige Fehler sind: Grenzbesetzungen, Missachtung der Sicherheitsbelange bei der Standplatzwahl, Missachtung der zeitlichen Absprachen – in der Regel durch zu frühes Beziehen der Stände, Nichtbeteiligung beim Treiben – kein oder ungenügender Hundeeinsatz, Missachtung der Freigaben, ausbleibendes oder ungenügendes Nachsuchen-geschehen. All diese Punkte können durch eine entsprechende, nachbarschaftliche Vorbereitung vermieden werden. 

Die Monate Oktober bis Dezember sind für eine intensive Schwarzwildbejagung zu nutzen. In diesem Zeitraum ist Schwarzwild umfassend freizugeben, zu schonen sind lediglich die Bachen führungsbedürftiger (gestreifter) Frischlinge. Ende Dezember soll der intensive Drückjagdbetrieb mit scharfen Hunden grundsätzlich abgeschlossen sein.

Besondere Vorsicht ist aus Tierschutzgründen bei der Nachtjagd im Frühjahr und Sommer geboten.     

 

Richtlinien für revierübergreifende Gemeinschaftsjagden (RÜGJ) im Hochwildring Göhrde

Stand 2020

Die gemeinsame Durchführung von Bewegungsjagden über die Reviergrenzen hinweg wird aktuell immer bedeutender und daher vom Hochwildring unterstützt. Je kleiner die einzelnen Reviere sind, umso wichtiger ist eine revierübergreifende Anlage mit verlässlichen Absprachen.

Derzeit wichtigste Aufgabe der RÜGJ im Hochwildring Göhrde ist die effektive Regulierung der  Schwarzwildbestände. Dementsprechend wird die Jagd geplant und ausgerichtet. Rehwild kann und sollte bei dieser Jagdart mit bejagt werden, für Rot- und Damwild ist diese Ausrichtung bedingt geeignet.

 

RÜGJ bieten die Möglichkeit, unser Schalenwild, insbesondere das Schwarzwild gemeinsam effektiv und waidgerecht zu bejagen, damit Wildschäden zu vermeiden und eine Seuchenvorsorge auf eine freiwillige und ethisch vertretbare Weise zu betreiben. Demgegenüber bieten sie die Möglichkeit, ständigen Jagddruck in den Revieren zu vermindern und Ruhezonen und –zeiten dort zu gestalten, wo Wildschäden nicht im Fokus stehen. Das spielt insbesondere in den Rotwildrevieren eine große Rolle. Effektive RÜGJ ermöglichen auch eine jagdliche Zurückhaltung in sensiblen Zeiten (Setz- und Brutzeiten).

Organisation:

Beteiligung Benennung der Reviere XYZ  (mit ungefährer Schützenzahl):

- in Summe XX Reviere mit YYY Schützen und ZZZ ha

Vorbereitung:

  • Auswahl der Stände i.d.R. weg von Wegen und Schneisen in die Bestände an die Wechsel in die dunklen Brücken, Stände frühzeitig auswählen und vorbereiten
  • Erfahrungswert für unsere Reviere ca. 1 Schütze auf 8 - 10 ha Waldfläche
  • Sicherheit: nach Möglichkeit Ansitzböcke (Hochsitze sind meist nicht geeignet), Kugelfang !!! vor allem beim Rotwild, zwingend Absprachen mit Nachbarn bei grenznahen Ständen (näher als etwa 80 m an Grenze)
  • Planung gemeinsamer Hundeführergruppen / Treiberwehren
  • Wenigstens 2 bis 3 Wochen vorher Ruhe im Revier
  • Erstellung einer Handyliste mit Revierinhabern und Schweißhundführern.
  • Gemeinsame Beschilderung der Straßen, ggf. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h beim Lkr. beantragen,
  • Gemeinsames Schüsseltreiben? Gasthaus organisieren
  • Bei einer Vielzahl von Revieren empfiehlt sich die Bildung von Reviergruppen

 

Innerhalb dieser Gruppen werden Sicherheitsfragen (Abstimmung der grenznahen Stände), ausreichende Anzahl durchgehender Hundeführer (nicht unter 5 brauchbaren Hunden je 100 ha), die gemeinsame Begrüßung und das Strecke legen organisiert und Jagdkarten für die nächste Besprechung vorbereitet.

Geeignete Schweißhunde einplanen (mindestens 1 guter Schweißhund je 20 Schützen). Der Einsatz sollte zentral organisiert werden.

 

Ablauf:

  • Begrüßung revierweise (außerhalb des Treibens)
  • Zeitgleiches Beziehen der Stände ab 9.30 Uhr
  • Treiben 10.00 – 12.-30 Uhr, nach 12.30 Uhr nur noch Fangschüsse auf kurze Entfernung
  • Ergänzend Stöberhunde vom Stand
  • Vor evt. Nachsuchen Kontaktaufnahme mit Nachbarn
  • Versorgung und Strecke legen in den Reviergruppen
  • Gemeinsames Essen um XX Uhr (Reviere melden Teilnehmer im Gasthaus bis zum YY)

 

Verantwortlicher Jagdleiter bleibt trotz Zusammenarbeit in Gruppen selbstverständlich der jeweilige Revierinhaber.

 

Freigabe auf RÜGJ:

Rot- und Damwild:

Weil der Anteil der (wolfsbedingt zunehmend nichtführenden) Rot- und Damalttiere an der Gesamtstrecke proportional und absolut in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, beschränkt sich die Poolfreigabe des HWR auf den großen revierübergreifenden Jagden derzeit auf Kälber. Die Freigabe von Alt- und Schmaltieren sowie Hirsche der Jugendklasse werden in Verantwortung der revierweisen Einzelfreigabengeregelt. Tierschutz beachten: Aus Rudeln nur Kälber bejagen. Hirsche der mittleren und oberen Altersklasse sind auf diesen Jagden grundsätzlich nicht freizugeben.

Schwarzwild: Im Rahmen des Tierschutzes umfassend freigeben, nur die Bachen führungsbedürftiger (= gestreifter) Frischlinge sind zu schonen. Sofern im Januar Drückjagden überhaupt noch durchgeführt werden müssen, sollen nur nachgeordnete Stücke aus der Rotte freigeben werden.

Rehwild soll in Synergie an diesen Jagdtagen mitbejagt werden.  

 

Tipps für die Jagdansage:

  • Jeder beachtet die Sicherheitsregeln und Vorgaben der UVV, insbesondere …
  • Es ist zwingend auf Kugelfang zu achten, insbesondere bei Schüssen auf Rotwild vom Erdstand aus.
  • Treiber und Hundeführer beschränken sich auf zwingend erforderliche Schüsse auf kurze Distanz.
  • Mit Treibern ist von allen Seiten zu rechnen. Die Treiber und Hundeführer treiben bitte nicht leise und machen sich bemerkbar.
  • Wer seinen Stand eingenommen hat, kann schießen, wenn Sicherheit gegeben ist. Nach Ende des Treibens nur noch Fangschüsse auf kurze Entfernung.
  • Wer drei ungeklärte Anschüsse produziert hat, hört auf, weiteres Wild zu beschießen.
  • Jeder Schuss wird dem Gruppenführer angezeigt und ausgebändert. … wird wohl vorbei sein, gilt nicht…
  • Wer nicht geschossen hat, kommt zum Ablaufpunkt zurück. Wer aber geschossen hat, erwartet seinen Gruppenführer am Stand, auch wenn es etwas länger dauert. Niemand fährt zum Streckenplatz, ohne vorher den Gruppenführer eingewiesen zu haben.
  • Wer krankes Wild zur Strecke bringt, teilt dies bitte dem Gruppenführer mit, um die Nachsuchenarbeit zu erleichtern.
  • Kommt ein krankes Stück Wild zur Strecke, bitte die Erlegungsorte (einheitlich) für die Nachsuchengespanne markieren.
  • Bitte bis zum Ende des Treibens Konzentration und Ruhe. Es ist untersagt, den Stand vorzeitig zu verlassen, „um schon mal nachzusehen“.
  • Nach dem Treiben Hunde mitbringen.
  • Aufbrechen -soweit möglich- hängend am Stand, aber nicht in der Nähe von eventuellen Nachsuchen. Stücke nicht auf die Keulen setzen.
  • Wir legen Wert auf saubere Versorgung und sauberen Transport. Lassen Sie sich dabei die nötige Zeit. Am Streckenplatz steht Wasser zur Verfügung.
  • Wildabsatz – ggf . Abholung durch Händler ab Streckenplatz sicherstellen.

 

 

Sinkende Bestände von Rot- und Schwarzwild

Die Rotwildstrecke des abgelaufenen Jagdjahres ist mit nur noch 95 Stück Rotwild auf dem Tiefpunkt der Streckenaufzeichnungen seit 1973 angekommen!!! Von den 36 Stück Rotwild im Forstamt Göhrde sind nur noch 11 in der „alten Göhrde“, also den heutigen Rfö. Zienitz und Röthen erlegt. Und dies liegt im Forstamt nicht an einer besonderen Zurückhaltung bei der Bejagung.

Im erweiterten Vorstand besteht Einigkeit, dass neben der räumlichen Verlagerung des Rotwildes aus der Göhrde heraus in benachbarte Bereiche der Gesamtbestand mittlerweile niedrig ist und zwei- und vierbeinige Jäger mittlerweile auf die Substanz des Rotwildbestandes jagen. Die neue Rotwildfreigabe folgt dieser Entwicklung.

Auch die Schwarzwildbestände erleben einen deutlichen Einbruch. Mit rd. 2000 Sauen ist die Jahresstrecke noch auf einem einigermaßen hohen Niveau, sie liegt jedoch deutlich unter den Vorjahren. Der Strecken sind insbesondere in den Waldrevieren zurückgegangen. 

 Damwild noch gleichbleibend

Die Damwildstrecke liegt noch auf dem Nieveau der Vorjahre, kommt aber fast aus ausschließlich dem westlichen Bereich des Hochwildringes. Dies entspricht auch den Beobachtungen der Damwildhegeringe. In der zentralen Göhrde ist diese Wildart nur noch gelegentliches Wechselwild. Die neue Freigabe wurde leicht zurückgenommen. 

Foto: Peter Burkhardt



Keine Nachtjagd auf Rotwild im Jagdjahr 2022

 

Sehr konträr ist im letzten Jahr die fast schon traditionelle Aufhebung des Nachtjagdverbotes auf Rotwild diskutiert worden. Der erweiterte Vorstand des Hochwildringes hat sich nach ausführlicher Beratung auf seiner Sitzung am 14.3.2022 mit deutlicher Mehrheit dazu entschieden, keinen Antrag auf Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild mehr zu stellenDie drei Jagdbehörden der Landkreise Lüchow- Dannenberg, Lüneburg und Uelzen sind diesem Votum gefolgt und haben für den Hochwildring Göhrde keine anderslautende Regelung getroffen.  

Damit bleibt es bei der gesetzlichen Regelung, dass Rot- (und auch Damwild) nur bei Tageslicht (in der Zeit von 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang und 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang) bejagt werden darf. In Fällen starker Wildschäden oder deutlicher Mängel bei der Erfüllung der Abschusspläne (im Hochwildring) können Ausnahmeregelungen beantragt werden. 

Gründe:

Die Biologie des Rotwildes verlangt Ruhezeiten, Ruheräume und Bewegungsfreiheit. 

Die neuen Jagdzeiten auf Rotwild wurden vom Gesetzgeber um 6 Wochen (!) verlängert. 

Die neuen Möglichkeiten der Nachtsicht- und Nachtzieltechnik für Schwarzwild erhöhen den allgemeinen Jagddruck zu Nachtzeiten erheblich.  

Nennenswerte Wildschäden durch Rotwild sind derzeit nicht gegeben. 

Die Erfüllung des Rotwildabschusses ist im letzten Jagdjahr selbst in den feldbetonten Hegeringen auch ohne Nachtjagd überwiegend gut gelungen. 

Foto: Peter Burkhardt