Afrikanische Schweinepest_ Entschädigung im ASP-Monitoring

Hinweis von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und folgende Klarstellung: "Nach Rücksprache mit dem ML ist es auch möglich für im Straßenverkehr verunfalltes Schwarzwild eine Zahlung im Rahmen der ASP-Aufwandsentschädigung zu erhalten. Wichtig ist, dass die Beprobung gemäß der Anlage I erfolgt. Die Dokumentation der ordnungsgemäßen Entsorgung kann auch darin bestehen, dass ein paar Fotos beigefügt werden, die z.B. das Vergraben des Stückes Schwarzwild im Revier widergeben. Nur bei Verdacht auf ASP sollten sich die Jäger mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen.

Bezüglich der fehlenden Möglich über die WilKEA-App entsprechende Meldungen gegenüber dem zuständigen Veterinäramt abzugeben, sind die Veterinärämter jetzt aufgefordert entsprechende Lösungen für die Jägerschaft bereit zu stellen." Die "ordnungsgemäße" Entsorgung und Dokumentation hierüber ist somit auch geklärt. Eine Schulung der Veterinärmediziner durch das Veterinäramt, damit auch die WILKEA-APP zum Einsatz kommen kann, ist angeschoben und soli zeitnah erfolgen.

(Quelle: Kreisjägermeister Rüdiger Schulz)