Wegfall der Freigabe von Kahlwild ohne Abschussplan

Für Reviere ohne Abschussplan ist die Regelung von 2 Stück Kahlwild/Kälber von Rot-und Damwild im neuen Jagdgesetz gestrichen worden. In diesem Jagdjahr wird es keine Freigaben für genanntes Hochwild für Reviere ohne Abschussplan geben. Im nächsten Jagdjahr sind bei der unteren Jagdbehörde entsprechende Einzelpläne der Reviere (ohne Mitgliedschaften in Hochwildringen) einzureichen. Diese werden dann im Jagdbeirat behandelt.

(Quelle: Kreisjägermeister Rüdiger Schulz)