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Recht
Jagdzeitenverordnung für Niedersachsen
Wir haben für Sie sowohl alle Jagdzeiten Niedersachsens, als auch die für uns hier relevanten Jagdzeiten des schalenwildes gesondert zum Herunterladen bereitgestellt.
Die Jagdzeiten des schalenwildes in Nordostniedersachsen hier in der Übersicht:
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Rotwild
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Hirsche
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1. August – 31. Januar
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Alttiere, Kälber
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1. September – 31. Januar
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Schmalspießer, -tiere
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1. – 31. Mai und 1. August – 31. Januar
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Damwild
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Hirsche, Alttiere, Kälber
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1. September – 31. Januar
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Schmalspießer, -tiere
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1. – 31. Mai und 1. September – 31. Januar
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Muffelwild
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Widder
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1. August – 31. Januar
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Lämmer, Schmalschafe, Schafe
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1. September – 31. Januar
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Schwarzwild
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Keiler
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16. Juni – 31. Januar
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Bachen
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16. Juni – 31. Januar mit Ausnahme führender Bachen
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Überläufer und Frischlinge
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ganzjährig mit Ausnahme führender Stücke
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Rehwild
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Rehböcke
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1. Mai – 15. Oktober
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Schmalrehe
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1. Mai – 31. Mai und 1. September – 31. Januar
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Ricken, Kitze
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1. September – 31. Januar
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Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG)
Das Niedersächsische Jagdgesetz enthält bedeutsame Regelungen über die Jagdausübung, die Wildhege und den Jagdschutz unter Einbeziehung von Tier- und Artenschutz. Das Bundesjagdgesetz (als Rahmengesetz) sowie Verordnungen ergänzen dieses Gesetz. Verordnungen und Erlasse dienen dem besseren Verständnis einiger gesetzlicher Bestimmungen.
HIER steht es zum Herunterladen bereit.
Schweißhundeführer in der Region
Die Hundeführer opfern ihre Freizeit und nehmen große Belastungen auf sich, um Wild von seinen Qualen, zum Beispiel durch Verkehrsunfälle, zu erlösen. Wir bitten alle unsere Mitglieder auch in Zweifelsfällen (vermeintliche Fehlschüsse), diese Waidmänner und ihre versierten Hunde in Anspruch zu nehmen!
HIER die Rufnummern der anerkannten Schweißhundeführer.
Nachstehend zum Herunterladen ein Vordruck zur Vereinbarung einer Wildfolge zwischen Revieren. Nutzen Sie dieses Papier im Sinne des Tierschutzes!
Landkreis bietet Formulare zum Herunterladen
Sie suchen eine Abschussliste, eine Mustersatzung oder die Neuregelung des Waffengesetzes? Der LK Lüchow-Dannenberg hat verschiedene Formulare zum Download bereitgestellt. Den Fachdienst erreichen Sie unter Landkreis Lüchow-Dannenberg Fachdienst Ordnung - 32, Herr Richter, Königsberger Straße 10 B214, 29439 Lüchow - Wendland, Telefon: 05841/120-314, Fax: 05841/12088-321, E-Mail: t.richter@luechow-dannenberg.de.
Links
Fachbereich Jagd
Verkehrssicherungspflicht bei Gesellschaftsjagden
Wer stellt wann welche Schilder auf, wenn eine Drückjagd eine oder mehrere Straßen tangiert? Reichen "Vorsicht Treibjagd-Schilder"? Um diese Frage zu klären, wurde der Landkreis angeschrieben. Hier die Antwort: Bis dato von Jägern eingesetzte Schilder der Jäger (Vorsicht Treibjagd etc.) an Straßen haben keine Rechtskraft. Sie stellen im Fall einiger Urteile auch keine ausreichende Absicherung im Sinne des Versicherungsschutzes bei Straßenverkehrsunfällen dar.
Anders die Absicherung mit seitens der Behörde genehmigten Schildern. Auf Antrag ergeht „eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung“. Diese erlaubt das Aufstellen von Verkehrsschildern („Höchstgeschwindigkeit 70 bzw. 50“, „Gefahren-Hinweisschild jagdliche Veranstaltung“ sowie des Verkehrszeichens „Aufhebung der Höchstgeschwindigkeit“).
Zuständige Sachbearbeiterin beim LK ist Frau A. Haul, 05841 / 120 708, a.haul@luechow-dannenberg.de.
Sperrungen von Wald- und Reitwegen am Jagdtag zur Absicherung von Spaziergängern, Reitern und anderen Nutzern sind weiterhin sinnvoll und vermeiden Personenschäden!
Dateianhänge
StrVB Anordnung
Naturschutz und Landschaftspflege / Niedersachsen
Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
können Sie Hier nachlesen.
Das Jagen, Führen, Transportieren
Joachim Streitberger Sprecher FWR e.V. kommentiert das neue Waffengesetz.
HIER können sie seine Stellungnahme herunterladen.
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