Recht: Nachtjagd nur auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rothirsche der Jugendklasse sowie fürRotkahlwild im Jagdjahr 2011/2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gemäß § 24 Abs. 5 Ziffer 2 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vom 16.03.2001 (Nds. GVBl. S. 100) in der zur Zeit geltenden Fassung wird den Inhabern der zu den anerkannten Hegegemeinschaften Gartow-Lüchow, Göhrde und Oberer Drawehn gehörigen Jagdbezirken zur Erfüllung der Abschusspläne und zur Verhinderung von Wildschäden erlaubt, in ihren im hiesigen Landkreis gelegenen Jagdbezirken im Jagdjahr 2011/2012 Rotkahlwild (Alttiere, Schmaltiere und Kälber beiderlei Geschlechts) sowie Rothirsche der Jugendklasse zur Nachtzeit auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (keine Wildäcker oder Wildwiesen) zu erlegen.
Diese Erlaubnis gilt ab dem 01.09.2011 für Kälber und Rothirsche der Jugendklasse sowie ab dem 01.12.2011 für Alt- und Schmaltiere unter Berücksichtigung der erfolgten Freigaben und den Jagd- und Schonzeitbestimmungen. Die Erlaubnis erstreckt sich nur auf die für die vorgenannten Jagdbezirke im Jagdjahr 2011/2012.
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